AGB | MietMaxX.shop®

Klar. Transparent. Fair.

Stand: 11.03.2026
Gilt für Vermietung und Verkauf über MietMaxX.shop®

1. Vertragspartner & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge zwischen

MietMaxX.shop®
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11, 63683 Ortenberg – Effolderbach
(Einzelunternehmen)

und dem jeweiligen Kunden (Verbraucher oder Unternehmen).

(2) Kein B2B-Vertrieb nach Österreich:
Für Kund:innen mit Sitz in Österreich bieten wir keine Geschäftskundenbestellungen (B2B) an.
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich – insbesondere Bestellungen unter Angabe einer UID-Nummer oder mit eindeutig gewerblichem Hintergrund – werden nicht ausgeführt und ggf. storniert.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss / Textform / Identitätsprüfung

(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website (z. B. durch Klick auf „Reservierung abschließen“) gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages ab. Es kommt dadurch noch kein Vertrag zustande.

(2) Der Miet- bzw. Kaufvertrag kommt durch unsere ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande; bei Abholung vor Ort kann der Vertrag abweichend auch durch Übergabe/Übernahme des Mietgegenstandes zustande kommen. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich (§ 126b BGB).

(3) Bei Versand erfolgt die Übergabe erst nach Zahlungseingang (und ggf. abgeschlossener Identitäts-/Bonitätsprüfung). Die Vertragsbestätigung in Textform gilt als Annahme des Antrags des Kunden; die Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.

(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe ausschließlich an den im Vertrag genannten Mieter. Der Kunde weist sich mittels gültigem amtlichen Lichtbildausweis aus. Ein Übergabeprotokoll (digital oder mündlich bestätigt) genügt.

(5) Der Vermieter kann optional eine digitale Signatur (z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst) zur zusätzlichen Dokumentation einsetzen.
Die Verwendung einer digitalen Signatur ist seitens des Vermieters optional und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertragsschluss.

(5a) Identitätsprüfung durch Ausweis-Upload
In Einzelfällen kann der Vermieter zur Prüfung der Identität, Vertragsberechtigung oder zur Vermeidung von Betrugsfällen die Vorlage oder den Upload eines gültigen Ausweisdokuments
(z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst) verlangen. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, nicht erforderliche Ausweisdaten (insbesondere Ausweisnummer, Seriennummer, MRZ-Zeilen oder sonstige
maschinell auslesbare Merkmale) auf den bereitgestellten Fotos abzudecken oder unkenntlich zu machen.
Die übermittelten Ausweisdokumente werden ausschließlich zur Identitätsprüfung genutzt.
Eine weitere Verwendung findet nicht statt. Die Dokumente werden im Rahmen der technischen Verarbeitung durch DocuSign sowie im E-Mail-Archiv des Vermieters gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach HGB und AO) archiviert.
Als alternative Identitätsprüfung kann der Kunde – sofern der Vermieter zustimmt – den DHL Ident-Check oder die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei Abholung vor Ort wählen.

3. Mietzeit

(1) Bei Versand beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt, ab dem der Mietgegenstand dem Mieter erstmals vertragsgemäß zur Verfügung steht, insbesondere mit dem ersten Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan des Versanddienstleisters (z. B. „zur Abholung bereit“, „in Filiale eingeliefert“, „Zustellung terminiert“, „Sendung wird bis zum Liefertag gelagert“ oder vergleichbarer Status).

Als erstmals vertragsgemäße Zurverfügungstellung gilt auch der erste Tracking-Status, aus dem eine vom Mieter veranlasste Zustellverschiebung, Terminierung oder Einlagerung hervorgeht. Eine hierdurch bedingte spätere tatsächliche Zustellung oder Abholung verschiebt den Mietbeginn nicht.

Der Mietbeginn knüpft nicht an das Versanddatum an.

Der im Vertrag oder Bestellprozess angegebene Mietbeginn stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Feste Liefertermine können aufgrund der Transportwege und der Abhängigkeit von Versanddienstleistern nicht garantiert werden.
Verzögerungen beim Transport oder bei der Zustellung, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatztermine, Mietminderung oder Schadensersatz.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, insbesondere wenn die Verzögerung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruht.

Erfolgt die Zustellung oder Bereitstellung des Mietgegenstandes vor dem vom Mieter angegebenen Mietbeginn, bleibt es aus Kulanz bei dem vom Mieter gewünschten Mietbeginn; zusätzliche Tage gelten als kostenfrei und ändern Rückgabezeitpunkt und Mietende nicht.

Abweichend hiervon kann nach Vertragsschluss ein früherer Versand mit entsprechend vorgezogenem Mietbeginn vereinbart werden, sofern der Mieter diesem ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat. In diesem Fall beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Zustellung bzw. Bereitstellung des Mietgegenstandes.

Eine spätere Annahme, Abholung oder Nutzung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Mieters verschiebt den Mietbeginn nicht.

(2) Bei Abholung vor Ort beginnt die Mietzeit mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden (Übergabeprotokoll / Übergabebestätigung).

(3) Mietende bei Versand:
Das Mietende ist gewahrt, wenn der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag (oder nächsten Werktag bei Sonn- und/oder Feiertagen) bei einem Versanddienstleister abgegeben wurde.
Der Einlieferungsbeleg ist vom Kunden aufzubewahren.

(4) Mietende bei Abholung:
Der Mietgegenstand ist spätestens am letzten Miettag während der Geschäftszeiten an den Vermieter zurückzugeben.

(5) Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von bis zu 150 % des vereinbarten Tagesmietpreises zu berechnen, bis der Mietgegenstand tatsächlich zurückgegeben wird.
Die erhöhte Nutzungsentschädigung berücksichtigt insbesondere den zusätzlichen organisatorischen Aufwand sowie mögliche entgangene Vermietungsmöglichkeiten.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5a) Ausbleibende Rückgabe / Abhandenkommen des Mietgegenstandes

Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben, bleibt der Kunde zur Zahlung der Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) verpflichtet.

Bleibt die Rückgabe trotz Fälligkeit aus, ist der Vermieter berechtigt, den Kunden in Textform zur unverzüglichen Rückgabe aufzufordern und hierfür eine angemessene Nachfrist nach den Umständen des Einzelfalls zu setzen.

Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist weder die Rückgabe des Mietgegenstandes noch eine nachvollziehbare Mitteilung über den Verbleib, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand als abhandengekommen zu behandeln.

In diesem Fall kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß § 7 Abs. (2) des Mietgegenstandes einschließlich Zubehör verlangen. Bereits entstandene Ansprüche auf Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) bleiben hiervon unberührt.

Dies gilt insbesondere, wenn

  • der Mietgegenstand trotz Fälligkeit nicht zurückgegeben wird,
  • der Kunde auf Rückgabeaufforderungen nicht reagiert,
  • der Verbleib des Mietgegenstandes nicht aufgeklärt werden kann,
  • der Mietgegenstand verloren gegangen ist oder nicht mehr herausgegeben werden kann,

Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche des Vermieters bleibt unberührt.

Die vorstehenden Regelungen gelten gleichermaßen für Mietgegenstände mit Versandrückgabe sowie für Mietgegenstände mit Rückgabe am Standort des Vermieters.

(5b) Rückgabe beschädigter Mietgegenstände

Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit beschädigt zurückgegeben, haftet der Kunde für sämtliche während der Mietzeit entstandenen Schäden gemäß §7 dieser AGB.

Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand verspätet zurückgegeben wird oder während der verspäteten Nutzung weitere Schäden entstehen.

Kann der Kunde nicht nachweisen, dass der Schaden bereits vor Übergabe vorhanden war, wird vermutet, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens oder einer Beschädigung, bei der eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß § 7 Abs. (2) dieser AGB zu verlangen.

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß §3 (5) bleibt hiervon unberührt.

(6) Verlängerungen der Mietzeit sind möglich, müssen jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitgeteilt und bestätigt werden.

(7) Eine Verkürzung der Mietzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch aus Kulanz im Einzelfall vereinbart werden.

(8) Stornierung & Terminänderung
Eine bestätigte Reservierung (Vertragsbestätigung in Textform) kann wie folgt storniert werden:
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: pauschal 30 % der vereinbarten Gesamtmiete
weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtmiete
Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern der Mietgegenstand zum gewünschten neuen Termin verfügbar ist. Bei späteren Verschiebungen gelten die Regelungen zur Stornierung entsprechend.
Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen insbesondere Reservierungsaufwand, organisatorische Kosten sowie entgangene Vermietungsmöglichkeiten.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(9) § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauchs) findet keine Anwendung. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Mietende führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages, sondern lediglich zu einer Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5).

4. Lieferung & Rückversand

4A. Liefergebiet

Kaufartikel (nur B2C)

(1) Lieferungen erfolgen standardmäßig innerhalb Deutschlands.

(2) Lieferungen nach Österreich sind ab einem Warenbestellwert von 999€ möglich und erfolgen ausschließlich an Verbraucher (§ 13 BGB).
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich (B2B), insbesondere unter Angabe einer UID-Nummer, werden nicht ausgeführt und ggf. storniert.

(3) Lieferungen in weitere Länder (z. B. Schweiz) erfolgen nicht.
Kund:innen aus dem Ausland können jedoch auf eigene Verantwortung einen Paketweiterleitungsservice nutzen.
Die Lieferung gilt mit Zustellung an die deutsche Weiterleitungsadresse als vollständig erfüllt.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Transport, Weiterleitung, Verlust oder Beschädigung.

Mietartikel

Mietartikel werden ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet oder vor Ort zur Abholung bereitgestellt.
Ein Versand von Mietartikeln ins Ausland – einschließlich Österreich – ist ausgeschlossen.

4B. Versand

(1) Allgemeine Versandregeln (für Kauf- und Mietartikel)

Soweit im Angebot angegeben, erfolgt der Versand versichert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Der Kunde ist verpflichtet, die Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren und den Mietgegenstand grundsätzlich in dieser vom Vermieter zur Verfügung gestellten Transportverpackung zurückzusenden. Ist die Transportverpackung beschädigt oder abhandengekommen, hat der Kunde vor Rückversand Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Verwendet der Kunde ohne vorherige Abstimmung eine andere Verpackung oder einen abweichenden Versanddienstleister, trägt er das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstandes auf dem Rückweg. Etwaige hieraus entstehende Mehrkosten, Wertminderungen oder Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.

(1a) Datenübermittlung an den Versanddienstleister
Zum Zweck der Versandabwicklung und Sendungsverfolgung dürfen die hierfür erforderlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) an den beauftragten Versanddienstleister (z. B. DHL) übermittelt werden.
Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

(1b) Abstellgenehmigungen
Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung (z. B. Ablage an Wunschort, Garage, Hof, Nachbarn, Paketshop) oder nutzt er entsprechende DHL-Optionen, gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als zugestellt.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Witterungseinflüsse.
Ein Versicherungsschutz durch den Vermieter besteht in diesen Fällen nicht.
Die Mietzeit beginnt gemäß §3 mit dem ersten Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan des Versanddienstleisters.

(1c) Versandadresse
Der Versand erfolgt ausschließlich an die im Mietvertrag angegebene Adresse.
Eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse ist aus Sicherheits- und Identitätsgründen ausgeschlossen.

4C. Spezielle Versandregeln nach Vertragsart

(2) Versand von Mietartikeln
Der Versand von Mietartikeln erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Mietzeit beginnt gemäß § 3 dieser AGB.
Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren und zu verwenden.

(2a) Zustellung per DHL Ident-Check
Bei Neukunden erfolgt die Zustellung ausschließlich per DHL Ident-Check.
Die Übergabe ist nur an den im Mietvertrag benannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zulässig.
Name im Mietvertrag und Name auf dem Ausweisdokument müssen übereinstimmen.
Eine Übergabe an Dritte, eine Ablage (z. B. Garagen- oder Terrassenablage) oder eine Nachbarschaftsabgabe sind ausgeschlossen.
Der DHL Ident-Check stellt ausschließlich eine Zugangsvoraussetzung zur Übergabe dar und hat keinen Einfluss auf den Beginn der Mietzeit, welcher sich ausschließlich nach § 3 dieser AGB richtet.

(2b) Annahmeverzug, Identitätsprobleme & Nichtabholung

Kann die Übergabe des Mietgegenstandes aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses im Verantwortungsbereich des Mieters nicht durchgeführt werden (z. B. falscher Name, fehlender oder abgelaufener Ausweis, verweigerter Ident-Check, fehlende persönliche Annahme), oder nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht ab dem Zeitpunkt der ersten möglichen persönlichen Zustellung, Bereitstellung oder Abholbereitschaft unverzüglich an, gerät der Mieter in Annahmeverzug.

Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand aufgrund einer vom Mieter veranlassten Zustellterminierung, Zustellverschiebung oder Lagerung erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zugestellt oder abgeholt wird.

Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern ab dem Zeitpunkt der ersten möglichen Zustellung, Bereitstellung oder Abholbereitschaft.

Im Annahmeverzug bleibt die vereinbarte Miete vollständig fällig.

Eine erneute Zustellung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Mieters und nur nach vorheriger Übernahme sämtlicher anfallender Versand-, Lager- und Bearbeitungskosten.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, erneut zuzustellen, wenn die Gründe für den Annahmeverzug weiterhin bestehen oder der Aufwand wirtschaftlich unzumutbar ist.

(3) Versand von Kaufartikeln

  • Versand gemäß Liefergebiet (§4A).
  • Lieferung nach Österreich nur ab 999 € Bestellwert.
  • Lieferungen über Paketweiterleitungsservices gelten mit Zustellung an die deutsche Lieferadresse als vollständig erfüllt.

4D. Rückversand

(4) Rückversand bei Mietartikeln

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit ordnungsgemäß verpackt und versichert an den Vermieter zurückzusenden.
Soweit ein Retourenlabel bereitgestellt wird, kann dieses für den Rückversand verwendet werden. Die Nutzung des Labels ist jedoch nicht zwingend.
Der Mieter kann den Rückversand auch eigenständig über einen Versanddienstleister seiner Wahl durchführen.
Die Rückgabepflicht gilt erst als erfüllt, wenn der Mietgegenstand beim Vermieter eingegangen ist.
Der Mieter hat den Rückversand so zu organisieren, dass Verlust oder Beschädigung während des Transports vermieden werden.
Fehlt ein angekündigtes Retourenlabel oder geht dieses verloren, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Die Rückgabefrist bleibt hiervon unberührt.
Bei verspäteter Rücksendung gelten die Regelungen zur Mietzeitverlängerung gemäß §3.

(5) Nachweis des rechtzeitigen Rückversands

Für die fristgerechte Rückgabe ist der Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters maßgeblich.
Der Kunde hat diesen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

(6) Rücksendungen von Kaufartikeln (Widerruf & Gewährleistung)

  • Rücksendungen aus Österreich erfolgen auf Kosten und Gefahr der Kund:innen, bis ein Gewährleistungsfall bestätigt wurde.
  • Bei bestätigtem Mangel werden Rücksendekosten nur in Höhe der günstigsten Standardversandart erstattet.
  • Ein Anspruch auf Retourenlabels besteht nicht.
  • Bei Bestellungen über Paketweiterleitungsservices besteht kein Erstattungsanspruch für Auslandsporto, Weiterleitungsentgelte oder Zusatzkosten.

4E. Abholung vor Ort

(7) Abholung & Rückgabe

Bei vereinbarter Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe des Mietgegenstandes am Standort des Vermieters während der vereinbarten Abholzeiten.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls dort während der Geschäftszeiten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Abholtermin, kann der Vermieter nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums nach der vereinbarten Startzeit (in der Regel bis zu 30 Minuten) den Termin als Nichtabholung behandeln.
In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, pauschal bis zu 100 % der Miete des ersten Miettages sowie ggf. angefallene Bereitstellungskosten zu berechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4F. Gefahrübergang

(8) Gefahrübergang bei Versand von Mietartikeln

Bei Versand von Mietartikeln an Verbraucher (§13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung des Mietgegenstandes erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Mieter auf diesen über.
Wird der Mietgegenstand in einer Filiale, einem Paketshop oder an einer sonstigen Abholstelle des Versanddienstleisters bereitgestellt, geht die Gefahr erst mit der tatsächlichen Abholung durch den Mieter über.
Erteilt der Mieter dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung oder veranlasst er eine Ablage an einem Wunschort (z. B. Garage, Hof, Nachbar, Paketbox), gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter das Risiko für Verlust, Beschädigung oder Witterungseinflüsse.
Bei Versand von Mietartikeln an Unternehmer (§ 14 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung bereits mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Versanddienstleister auf den Mieter über.

(8a) Gefahr beim Rückversand von Mietartikeln

Beim Rückversand von Mietartikeln trägt der Mieter das Transportrisiko bis zum tatsächlichen Zugang beim Vermieter.
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht daher erst mit Eingang des Mietgegenstandes beim Vermieter auf diesen über.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Rückversand
– mit einem vom Vermieter bereitgestellten Retourenlabel oder
– mit einem eigenständig beauftragten Versanddienstleister
erfolgt.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß verpackt und versichert zurückzusenden.

Für Kaufartikel gegenüber Verbraucher:innen gilt der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Widerruf.

(9) Gefahrübergang bei Abholung

Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme des Miet- oder Kaufgegenstands durch den Kunden über.

4G. Unfreie Sendungen

(10) Unfreie Sendungen und Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.

5. Zustand des Mietmaterials, Übergabe, Rückgabe, Schäden

(1) Auslieferungszustand & Übergabe
Der Mietgegenstand wird in einem betriebsfähigen, sauberen und vollständigen Zustand übergeben.
Mit der Übernahme des Mietgegenstandes bestätigt der Kunde – sofern er keine Mängel meldet –, dass der Mietgegenstand vollständig, betriebsfähig und ohne erkennbare Schäden übergeben wurde.
Bei Versand erfolgt vorab eine interne Dokumentation des Zustands.

(2) Prüfungspflicht bei Abholung
Bei Abholung ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch vor Verlassen des Abholortes, auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und erkennbare Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

(3) Prüfungspflicht bei Versand
Bei Versand ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Zustellung, spätestens am Tag der Zustellung, auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Zustellung angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

(4) Verdeckte Mängel, verspätete Meldung & Nutzung trotz Defekt
Verdeckte (nicht sofort erkennbare) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, an den Vermieter zu melden.
Erfolgt eine Anzeige offensichtlicher oder verdeckter Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen (2) bis (4) genannten Fristen, kann dies im Streitfall bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war oder während der Mietzeit entstanden ist.
Eine Nutzung des Mietgegenstandes nach Auftreten von Defektanzeichen ist unzulässig; setzt der Kunde die Nutzung dennoch fort, haftet er für sämtliche hierdurch entstehenden Folgeschäden.

(5) Rückgabezustand & Reinigung
Der Mietgegenstand ist betriebsfähig, gereinigt und vollständig zurückzugeben. Dies umfasst insbesondere auch sämtliches mitgeliefertes Zubehör (z. B. Transportkoffer, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Schläuche, Pads oder textile Komponenten).
Fehlende oder beschädigte Komponenten werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe stark verschmutzt oder nicht gereinigt, ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigung nach tatsächlichem Aufwand durchzuführen.
Hierfür kann eine Reinigungspauschale von mindestens 30 € berechnet werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.

(6) Haftung für Beschädigung, Verlust, Diebstahl & übermäßigen Verschleiß
Der Kunde haftet während der Mietzeit für alle Schäden am Mietgegenstand und Zubehör, die insbesondere beruhen auf:
– unsachgemäßer Nutzung oder Fehlbedienung,
– Sturz-, Schlag- und Aufprallschäden,
– Wasser-, Feuchtigkeits- und Witterungsschäden,
– Überlastung,
– Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl,
– mechanischen Einwirkungen (z. B. Drauftreten, Quetschen, Scheuern).
Die Schadenabrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Gerätes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Maßgeblich ist der Betrag, der erforderlich ist, um einen gleichwertigen funktionsfähigen Ersatz zu beschaffen.
Ein Abzug „neu für alt“ erfolgt nur insoweit, als dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.
Über den bei bestimmungsgemäßer Nutzung üblichen Verschleiß hinausgehender oder übermäßiger Verschleiß kann gesondert nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet werden.

(7) Haftungsreduzierung (falls vereinbart)
Sofern beim jeweiligen Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung (SB) angeboten und vom Kunden gebucht wird, reduziert sich die Haftung des Kunden im Schadensfall auf die vereinbarte SB.
Die Haftungsreduzierung gilt nicht, wenn der Schaden insbesondere beruht auf:
– Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen,
– vermeidbaren Wasser-, Witterungs- oder Transportlagerschäden,
– Weiterbetrieb trotz erkennbarer Defektanzeichen,
– Verstößen gegen die in diesen AGB geregelten Sorgfaltspflichten.

Weitergehende Regelungen zur Haftungsreduzierung ergeben sich aus §7 dieser AGB und – soweit einschlägig – aus den Versicherungsbedingungen des zugrunde liegenden Maschinenversicherungsvertrages.

(8) Fremde Gegenstände im Rücksendepaket
Sendet der Kunde dem Vermieter mit der Rücksendung Gegenstände mit, die nicht zum Mietgegenstand gehören, haftet der Vermieter für diese nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter informiert den Kunden einmalig in Textform über den Eingang solcher Gegenstände und fordert ihn auf, binnen 14 Tagen mitzuteilen, wie damit zu verfahren ist.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz oder Herausgabe besteht in diesem Fall nicht.

6. Nutzung & Sorgfaltspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Bedienungs-, Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Herstellerhinweise zu verwenden.

(2) Verwahrung und Diebstahlschutz
Der Kunde hat den Mietgegenstand während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Verlust, Beschädigung sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
Insbesondere ist bei Transport, Zwischenlagerung sowie bei Arbeitspausen für eine angemessene und sichere Verwahrung zu sorgen.
Eine längere unbeaufsichtigte Lagerung in Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen frei zugänglichen Bereichen ist zu vermeiden. Sofern eine Aufbewahrung im Fahrzeug unvermeidbar ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen ist und der Mietgegenstand von außen nicht sichtbar ist.
Der Mietgegenstand ist grundsätzlich so zu verwahren, dass Zugriff durch unbefugte Dritte sowie Witterungseinflüsse nach Möglichkeit verhindert werden.
Schäden oder Verluste infolge unzureichender Sicherung oder grob sorgfaltswidriger Verwahrung können eine Haftung des Kunden gemäß §7 dieser AGB begründen.

(3) Tritt während der Mietzeit eine Funktionsstörung, ein technischer Defekt oder ein Schaden auf, hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Nutzung sofort einzustellen, um Folgeschäden zu vermeiden.

(4) Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen am Mietgegenstand dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

(5) Eine Weitergabe, Überlassung oder Untervermietung des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus:

  • unsachgemäßer Bedienung,
  • Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen,
  • ungeeigneten Einsatzbedingungen oder
  • Missachtung dieser Sorgfaltspflichten
    resultieren.

(7) Hilfe beim Verladen / Sicherheit beim Transport
Auf Wunsch kann der Vermieter beim Verladen des Mietgegenstandes unterstützend helfen.
Diese Unterstützung erfolgt unverbindlich und ohne Übernahme einer Transport- oder Verladeverantwortung durch den Vermieter.
Der Kunde bleibt für eine sichere Verladung, Sicherung und den Transport des Mietgegenstandes selbst verantwortlich.
Der Kunde hat beim Verladen, Abholen und Transportieren geeignete Schutzkleidung, insbesondere Sicherheitsschuhe, zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die beim Verladen oder beim Transport entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht oder betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(8) Elektronische Daten auf Mietgeräten
Soweit der Mietgegenstand über Speicher- oder Protokollfunktionen verfügt, ist der Kunde verpflichtet, vor Rückgabe sämtliche von ihm erzeugten oder gespeicherten Daten zu sichern und – soweit technisch möglich – zu löschen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach Rückgabe vorhandene Daten vollständig zu löschen oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die der Kunde vor Rückgabe nicht ordnungsgemäß gesichert hat; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten eines Mieters von nachfolgenden Mietern eingesehen werden können. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Datenlöschung nicht nach, bleibt er für etwaige daraus resultierende Datenschutzverstöße im eigenen Verantwortungsbereich mitverantwortlich.

7. Haftung bei Schäden, Verlust, Diebstahl & Versicherungshinweis

(1) Grundsatz der Haftung während der Mietzeit
Der Kunde haftet ab Übergabe des Mietgegenstands für alle Schäden, Funktionsstörungen, Verschlechterungen, Verluste und Diebstähle, soweit diese nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel beruhen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Mietgegenstand jederzeit sachgerecht, sicher und gemäß §6 dieser AGB genutzt und aufbewahrt wird.

(2) Umfang der Haftung / Wiederbeschaffungswert
Die Schadenabrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der erforderlichen Reparaturkosten oder – sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – auf Basis des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Gerätes.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Gerät gleichen Alters und Zustands zu beschaffen.
Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Bereits bestehende Gebrauchsspuren, Alter und übliche Abnutzung des Mietgegenstandes werden hierbei angemessen berücksichtigt.
Dies gilt auch für Zubehör, Transportkoffer, Akkus, Schläuche, Kabel und sonstige Bestandteile des Mietgegenstandes.

(3) Fehlende, beschädigte oder verdreckte Komponenten
Nicht zurückgegebene oder beschädigte Komponenten werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden nach Aufwand berechnet.

(4) Meldepflicht bei Schäden / Nutzungseinstellungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, jeden Defekt, jede Funktionsstörung und jedes ungewöhnliche Verhalten des Geräts unverzüglich anzuzeigen und die Nutzung sofort einzustellen.
Wird das Gerät trotz Schadenanzeichen weiter genutzt, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Folgeschäden, einschließlich Reparaturkosten, Austauschkosten und Wertverlust.

(4a) Ersatzgerät
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz- oder Austauschgeräts besteht grundsätzlich nicht.
Der Vermieter kann nach eigenem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen, sofern ein geeignetes Gerät verfügbar ist. Die Bereitstellung eines Ersatzgeräts erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln des Mietgegenstandes bleiben unberührt.

(5) Haftungsreduzierung (sofern vereinbart)
Sofern für den Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung angeboten und vom Kunden wirksam gebucht wurde, gelten die dort beschriebenen Selbstbeteiligungen und Bedingungen.
Die Bedingungen des Versicherers gelten ergänzend.

(5.1) Selbstbeteiligungen
Die Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, mindestens jedoch die vereinbarte Mindest-SB.

(5.2) Versichert sind insbesondere:
– Bedienfehler und einfache Fahrlässigkeit
– Naturgewalten
– Vandalismus
– Glasbruch
– Diebstahl (mit Einschränkungen zu SB und Sorgfaltspflichten)
– innere Betriebsschäden
– Bergungs- und Rettungskosten

(5.3) Nicht versichert sind insbesondere:
– Vorsatz
– Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
– grob fahrlässige Ermöglichung von Diebstahl
– Nutzung trotz erkennbarer Defektanzeichen
– Schäden durch missachtete Bedienungs- und Sicherheitshinweise
– Schäden außerhalb der Bedingungen des Versicherungsvertrags

(6) Kein Versicherungsschutz ohne gebuchte Haftungsreduzierung
Ohne ausdrücklich ausgewählte Haftungsreduzierung besteht kein Versicherungsschutz.
Der Kunde haftet dann unbeschränkt nach den Absätzen (1)–(4).
Der Kunde ist selbst verpflichtet, ggf. bestehenden privaten oder betrieblichen Versicherungsschutz zu prüfen.

(7) Schadensmeldung und Mitwirkungspflichten bei Defekten
Tritt während der Mietzeit ein Defekt, eine Funktionsstörung oder ein Schaden am Mietgegenstand auf, hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und alle zur Aufklärung des Schadensfalles erforderlichen Angaben zu machen.
Der Kunde hat insbesondere mitzuteilen, unter welchen Umständen der Defekt aufgetreten ist und ob äußere Einwirkungen vorlagen (z. B. Sturz, mechanische Belastung, Feuchtigkeit, unsachgemäße Nutzung oder Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen).

Dies gilt insbesondere, wenn ein Defekt
– ohne erkennbare äußere Einwirkung geltend gemacht wird,
– erst nach Beginn der Nutzung festgestellt wird oder
– erst nach Ablauf der in §5 dieser AGB genannten Prüf- und Meldefristen angezeigt wird.

Erfolgt eine Schadensmeldung nicht unverzüglich gemäß §5 dieser AGB, kann dies im Streitfall bei der Bewertung des Schadenshergangs und der Verantwortlichkeit berücksichtigt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter alle zur Aufklärung des Schadensfalls erforderlichen Informationen sowie zumutbare Nachweise (z. B. Fotos, Beschreibung des Hergangs) zur Verfügung zu stellen.

(8) Bei Beschädigung, Abhandenkommen oder Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

(9) Anzeige bei strafbaren Handlungen
Bei Schäden infolge einer strafbaren Handlung (insbesondere Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder vorsätzliche Sachbeschädigung) ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall unverzüglich nach Kenntnis bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Die Anzeige soll möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Der Kunde hat dem Vermieter das Aktenzeichen sowie eine Kopie oder Bestätigung der Anzeige unverzüglich mitzuteilen.

(10) Der Kunde hat das Schadenbild bis zur Freigabe durch den Vermieter nach Möglichkeit unverändert zu lassen. Soweit Veränderungen unumgänglich sind, ist der Schaden vom Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos).

(11) Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter alle zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Durchsetzung etwaiger Versicherungsansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie zumutbare Nachweise und Belege vorzulegen.

8. Zahlung, Kaution & Identitätsprüfung

(1) Die Miete sowie ggf. Kosten für Zubehör, Verbrauchsmaterial oder Haftungs-
reduzierung sind vor Übergabe bzw. Versand vollständig zu zahlen (Vorkasse).

(2) Die im Bestell- bzw. Reservierungsprozess angegebenen Zahlungsarten
stehen zur Verfügung. Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei Neukunden kann Barzahlung ausgeschlossen werden.

(3) Grundsätzlich wird keine Kaution erhoben. Der Vermieter behält sich jedoch
vor, in Einzelfällen (z. B. bei Neukunden, höherwertigen Mietgegenständen,
Versandgeschäften oder Identitäts-/Bonitätszweifeln) eine angemessene Kaution
als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution ist vor Übergabe bzw. Versand zu zahlen.

(3a) Zahlung durch Dritte

Grundsätzlich soll die Zahlung durch den im Mietvertrag genannten Mieter erfolgen.
Erfolgt eine Zahlung durch eine abweichende Person oder ein abweichendes Konto, ist der Vermieter berechtigt, zur Zuordnung der Zahlung eine Identitäts- oder Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Der Vermieter kann Zahlungen von Dritten aus Sicherheits- und Betrugspräventionsgründen zurückweisen, sofern die Zuordnung zum Mietvertrag nicht eindeutig möglich ist.
Der Versand oder die Übergabe des Mietgegenstandes kann bis zur abschließenden Klärung der Zahlungszuordnung zurückgestellt werden.
Für Verzögerungen, die durch unklare Zahlungszuordnungen entstehen, haftet der Mieter.

(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe ausschließlich an den im Vertrag
benannten Mieter. Es ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

(5) Der Vermieter kann zur Prüfung von Identität, Lieferfähigkeit oder
Bonität eine Adress- oder Risikoprüfung (z. B. Schufa- oder Dienstleisterabfrage)
durchführen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

(6) Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis,
insbesondere wegen:
• Beschädigung oder Funktionsstörung,
• Verlust oder Diebstahl,
• verspäteter Rückgabe,
• fehlendem oder beschädigtem Zubehör,
• Reinigungs- und Instandsetzungskosten.

(7) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung
des Mietgegenstandes. Besteht Anlass zur Schadens- oder Rückstandsklärung,
kann der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Klärung zurückbehalten.

(8) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(9) Für nach Verzugseintritt erforderliche Mahnschreiben kann der Vermieter eine pauschale Mahngebühr von jeweils 5,00 € berechnen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

9. Verkauf & Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht beim Kauf (nur für Verbraucher)

Beim Kauf von Waren steht Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Die Widerrufsfrist, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

(2) Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Waren:

a) Versiegelte Hygieneartikel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
b) Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet oder benutzt wurde (z. B. Öle, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Schleifmittel, Pferdepflegeprodukte),
c) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Widerrufsrecht bei Mietverträgen

Für Mietverträge über bewegliche Sachen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, kann Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Der Mieter stimmt jedoch ausdrücklich zu, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, insbesondere durch Reservierung und Bereitstellung des Mietgegenstandes für den vereinbarten Mietzeitraum.
Dem Mieter ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, sobald der Mietgegenstand bereitgestellt oder versendet wurde.

(4) Rücksendungen aus Österreich (Widerruf & Gewährleistung)

Bei Rücksendungen aus Österreich im Rahmen eines Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten.
Das Transportrisiko beim Widerruf richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei bestätigten Gewährleistungsfällen werden Rücksendekosten ausschließlich in Höhe der günstigsten Standardversandart erstattet (kein Express oder Kurierdienst).
Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Retourenlabels besteht nicht.

(5) Weiterleitungsservices (z. B. LogoiX, Grenzpaket)

Wird die Ware an eine deutsche Lieferadresse eines vom Kunden ausgewählten Weiterleitungsservice zugestellt, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
Rücksendekosten ins Ausland, Weiterleitungsentgelte sowie zusätzliche Gebühren werden nicht erstattet.
Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf die Strecke bis zur deutschen Lieferadresse.

(6) Kein Widerrufsrecht hinsichtlich Auslandsversandkosten

Wird die Ware nach Lieferung an eine deutsche Lieferadresse durch den Kunden oder einen Weiterleitungsservice in ein anderes Land verbracht, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslandsversandkosten, Weiterleitungsentgelten oder Risiken, die beim Weitertransport entstehen.

(7) Mängelhaftung (Gewährleistung) bei Kaufverträgen

Für Kaufverträge mit Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(8) Verkürzte Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware

Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(9) Mängelhaftung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen.

Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(10) Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen

Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(11) Zustand gebrauchter Waren

Gebrauchte Waren können alters- oder nutzungsbedingte Gebrauchsspuren aufweisen. Solche Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie die Funktionsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen.

10. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Kunden nur, soweit diese

  • auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
  • auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit nicht

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, oder
  • Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

vorliegen.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Produkthaftungsgesetz
Die zwingenden Rechte des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

11. Besondere Bedingungen für Tier- und Pferdeartikel

(1) Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ergänzend für alle Mietgegenstände, die zur Anwendung an oder für Tiere bestimmt sind, insbesondere Therapie- und Technikgeräte sowie Reit- und Stallzubehör (z. B. Sättel, Pads, Decken, Trensen oder vergleichbare Ausrüstung).

(2) Bestimmungsgemäße Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß sowie unter Beachtung sämtlicher Herstellerangaben, Bedienungsanleitungen, Sicherheits- und Anwendungshinweise zu verwenden.
Der Vermieter übernimmt keine tiermedizinische Beratung. Die Anwendung erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung des Mieters.

(3) Aufsicht und sichere Anwendung
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Mietgegenstand während der Anwendung ordnungsgemäß angebracht ist und keine Gefährdung für Tier, Nutzer oder Dritte entsteht. Tiere sind während der Nutzung angemessen zu beaufsichtigen.

(4) Gesundheitszustand des Tieres
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der gesundheitliche Zustand des Tieres eine Nutzung des Mietgegenstandes zulässt. Bei Unsicherheiten, auffälligem Verhalten oder gesundheitlichen Problemen ist die Anwendung unverzüglich zu beenden und gegebenenfalls tierärztlicher Rat einzuholen.

(5) Hygiene, Pflege und Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist nach der Nutzung trocken, sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verschmutzungen, Tierhaare oder sonstige Rückstände sind vor Rückgabe zu entfernen.
Zusätzlicher Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand kann gemäß §5 dieser AGB berechnet werden.

(6) Verantwortung für Nutzung und Tierverhalten
Der Mieter trägt das Risiko für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Befestigung, unzureichende Beaufsichtigung oder durch das Verhalten des Tieres entstehen.
Für hierdurch verursachte Schäden am Mietgegenstand, am Tier oder an Dritten haftet der Mieter nach Maßgabe von §7 dieser AGB.

(7) Keine Wirkungs- oder Erfolgsgarantie
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Wirkung, einen therapeutischen Erfolg oder eine bestimmte Passform der Mietgegenstände.

(8) Nutzungshindernisse im Verantwortungsbereich des Mieters
Umstände im Verantwortungs- oder Risikobereich des Mieters – insbesondere Erkrankung, Verletzung oder Verhaltensänderungen des Tieres – berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung oder Minderung der vereinbarten Miete.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

WIDERRUFSBELEHRUNG (FÜR KAUFVERTRÄGE)

Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist) die Ware in Besitz genommen hat.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns

MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über deinen Entschluss informieren.
Du kannst dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, musst es jedoch nicht verwenden.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Standard-Lieferkosten (mit Ausnahme von Mehrkosten durch eine andere Versandart), innerhalb von 14 Tagen ab Eingang deiner Widerrufserklärung.

Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder du den Nachweis erbracht hast, dass du die Ware zurückgesandt hast.

Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Du musst für einen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über:

  • versiegelte Hygieneartikel, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
  • Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet wurde (z. B. Öle, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Schleifmittel),
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen

Bei Fernabsatzverträgen über die Vermietung beweglicher Sachen kann Verbraucher:innen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Der Mieter stimmt jedoch ausdrücklich zu, dass der Vermieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, insbesondere durch Reservierung und Bereitstellung des Mietgegenstandes für den vereinbarten Mietzeitraum.

Dem Mieter ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, sobald der Mietgegenstand bereitgestellt oder versendet wurde.

📄 Muster-Widerrufsformular

(Bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn du den Vertrag widerrufen möchtest.)

An:
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe ich den Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n):

Bestellt am: ___________________________
Erhalten am: ___________________________

Name des Verbrauchers: __________________
Anschrift: ______________________________

Datum / Unterschrift (nur bei Papierform): __________________