AGB | MietMaxX.shop®

Klar. Transparent. Fair.

Stand: 18.12.2025
Gilt für Vermietung und Verkauf über MietMaxX.shop®


1. Vertragspartner & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge zwischen

MietMaxX.shop®
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11, 63683 Ortenberg – Effolderbach
(Einzelunternehmen)

und dem jeweiligen Kunden (Verbraucher oder Unternehmen).

(2) Kein B2B-Vertrieb nach Österreich:
Für Kund:innen mit Sitz in Österreich bieten wir keine Geschäftskundenbestellungen (B2B) an.
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich – insbesondere Bestellungen unter Angabe einer UID-Nummer oder mit eindeutig gewerblichem Hintergrund – werden nicht ausgeführt und ggf. storniert.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.


2. Vertragsschluss / Textform / Identitätsprüfung

(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website (z. B. durch Klick auf „Reservierung abschließen“) gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages ab. Es kommt dadurch noch kein Vertrag zustande.

(2) Der Miet- bzw. Kaufvertrag kommt durch unsere ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande; bei Abholung vor Ort kann der Vertrag abweichend auch durch Übergabe/Übernahme des Mietgegenstandes zustande kommen. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich (§ 126b BGB).

(3) Bei Versand erfolgt die Übergabe erst nach Zahlungseingang (und ggf. abgeschlossener Identitäts-/Bonitätsprüfung). Die Vertragsbestätigung in Textform gilt als Annahme des Antrags des Kunden; die Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.

(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe ausschließlich an den im Vertrag genannten Mieter. Der Kunde weist sich mittels gültigem amtlichen Lichtbildausweis aus. Ein Übergabeprotokoll (digital oder mündlich bestätigt) genügt.

(5) Der Vermieter kann optional eine digitale Signatur (z. B. via DocuSign) zur zusätzlichen Dokumentation einsetzen.
Die Verwendung einer digitalen Signatur ist seitens des Vermieters optional und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Vertragsschluss.

(5a) Identitätsprüfung durch Ausweis-Upload
In Einzelfällen kann der Vermieter zur Prüfung der Identität, Vertragsberechtigung oder zur Vermeidung von Betrugsfällen die Vorlage oder den Upload eines gültigen Ausweisdokuments
(z. B. via DocuSign) verlangen. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, nicht erforderliche Ausweisdaten (insbesondere Ausweisnummer, Seriennummer, MRZ-Zeilen oder sonstige
maschinell auslesbare Merkmale) auf den bereitgestellten Fotos abzudecken oder unkenntlich zu machen.
Die übermittelten Ausweisdokumente werden ausschließlich zur Identitätsprüfung genutzt.
Eine weitere Verwendung findet nicht statt. Die Dokumente werden im Rahmen der technischen Verarbeitung durch DocuSign sowie im E-Mail-Archiv des Vermieters gespeichert und entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere nach HGB und AO) archiviert.
Als alternative Identitätsprüfung kann der Kunde – sofern der Vermieter zustimmt – den DHL Ident-Check oder die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei Abholung vor Ort wählen.


3. Mietzeit

(1) Bei Versand beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt, ab dem der Mietgegenstand dem Mieter erstmals vertragsgemäß zur Verfügung steht, insbesondere mit dem ersten Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan des Versanddienstleisters (z. B. „zur Abholung bereit“„in Filiale eingeliefert“ oder vergleichbarer Status).
Der Mietbeginn knüpft nicht an das Versanddatum an.
Der im Vertrag oder Bestellprozess angegebene Mietbeginn stellt einen unverbindlichen Richtwert dar; feste Liefertermine können aufgrund der Transportwege nicht zugesagt werden. Ansprüche auf Ersatztermine, Mietminderung, Erstattungen oder Schadensersatz wegen Liefer- bzw. Versandverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) entgegensteht.
Erfolgt die Zustellung oder Bereitstellung des Mietgegenstandes vor dem vom Mieter im Bestellprozess angegebenen Mietbeginn, bleibt es aus Kulanz bei dem vom Mieter gewünschten Mietbeginn; zusätzliche Tage gelten als kostenfrei und ändern Rückgabezeitpunkt und Mietende nicht.
Abweichend hiervon kann nach Vertragsschluss ein früherer Versand mit einem entsprechend vorgezogenen Mietbeginn vereinbart werden, sofern der Mieter diesem ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat. In diesem Fall beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Zustellung bzw. Bereitstellung des Mietgegenstandes.
Eine spätere Annahme, Abholung oder Nutzung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Mieters verschiebt den Mietbeginn nicht.

(2) Bei Abholung vor Ort beginnt die Mietzeit mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden (Übergabeprotokoll / Übergabebestätigung).

(3) Mietende bei Versand:
Das Mietende ist gewahrt, wenn der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag (oder nächsten Werktag bei Sonn- und/oder Feiertagen) bei einem Versanddienstleister abgegeben wurde.
Der Einlieferungsbeleg ist vom Kunden aufzubewahren.

(4) Mietende bei Abholung:
Der Mietgegenstand ist spätestens am letzten Miettag während der Geschäftszeiten an den Vermieter zurückzugeben.

(5) Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann für jeden angefangenen weiteren Miettag bis zu 200 % des Tagesmietpreises berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Verlängerungen der Mietzeit sind möglich, müssen jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mitgeteilt und bestätigt werden.

(7) Eine Verkürzung der Mietzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch aus Kulanz im Einzelfall vereinbart werden.

(8) Stornierung & Terminänderung (nach Vertragsbestätigung)
Eine bestätigte Reservierung (Vertragsbestätigung in Textform) kann wie folgt storniert werden:
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 30 % der vereinbarten Gesamtmiete
• weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtmiete
• Nichtabholung (nur bei Abholung vor Ort; keine Abholung innerhalb von 30 Minuten nach vereinbarter Startzeit): 100 % der Miete des ersten Miettages sowie ggf. angefallene Bereitstellungskosten.
Terminverschiebungen
sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern das Mietobjekt am neuen Termin verfügbar ist. Bei späteren Verschiebungen gelten die Regelungen zur Stornierung entsprechend.

(9) § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des Gebrauchs) findet keine Anwendung. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Mietende führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages, sondern lediglich zu einer Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5).


4. Lieferung & Rückversand

4A. Liefergebiet

Kaufartikel (nur B2C)

(1) Lieferungen erfolgen standardmäßig innerhalb Deutschlands.

(2) Lieferungen nach Österreich sind ab einem Warenbestellwert von 999€ möglich und erfolgen ausschließlich an Verbraucher (§ 13 BGB).
Unternehmerische Bestellungen aus Österreich (B2B), insbesondere unter Angabe einer UID-Nummer, werden nicht ausgeführt und ggf. storniert.

(3) Lieferungen in weitere Länder (z. B. Schweiz) erfolgen nicht.
Kund:innen aus dem Ausland können jedoch auf eigene Verantwortung einen Paketweiterleitungsservice nutzen.
Die Lieferung gilt mit Zustellung an die deutsche Weiterleitungsadresse als vollständig erfüllt.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Risiko für Transport, Weiterleitung, Verlust oder Beschädigung.

Mietartikel

Mietartikel werden ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet oder vor Ort zur Abholung bereitgestellt.
Ein Versand von Mietartikeln ins Ausland – einschließlich Österreich – ist ausgeschlossen.

4B. Versand

(1) Allgemeine Versandregeln (für Kauf- und Mietartikel)

Soweit im Angebot angegeben, erfolgt der Versand versichert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Der Kunde ist verpflichtet, die Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren und den Mietgegenstand grundsätzlich in dieser vom Vermieter zur Verfügung gestellten Transportverpackung zurückzusenden. Ist die Transportverpackung beschädigt oder abhandengekommen, hat der Kunde vor Rückversand Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Verwendet der Kunde ohne vorherige Abstimmung eine andere Verpackung oder einen abweichenden Versanddienstleister, trägt er das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstandes auf dem Rückweg. Etwaige hieraus entstehende Mehrkosten, Wertminderungen oder Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.

(1a) Datenübermittlung an den Versanddienstleister
Zum Zweck der Versandabwicklung und Sendungsverfolgung dürfen die hierfür erforderlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) an den beauftragten Versanddienstleister (z. B. DHL) übermittelt werden.
Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

(1b) Abstellgenehmigungen
Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung (z. B. Ablage an Wunschort, Garage, Hof, Nachbarn, Paketshop) oder nutzt er entsprechende DHL-Optionen, gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als zugestellt.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Witterungseinflüsse.
Ein Versicherungsschutz durch den Vermieter besteht in diesen Fällen nicht.
Die Mietzeit beginnt gemäß §3 mit dem ersten Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan des Versanddienstleisters.

(1c) Versandadresse
Der Versand erfolgt ausschließlich an die im Mietvertrag angegebene Adresse.
Eine nachträgliche Änderung der Lieferadresse ist aus Sicherheits- und Identitätsgründen ausgeschlossen.

4C. Spezielle Versandregeln nach Vertragsart

(2) Versand von Mietartikeln
Der Versand von Mietartikeln erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Mietzeit beginnt gemäß § 3 dieser AGB.
Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Transportverpackung für den Rückversand aufzubewahren und zu verwenden.

(2a) Zustellung per DHL Ident-Check
Bei Neukunden erfolgt die Zustellung ausschließlich per DHL Ident-Check.
Die Übergabe ist nur an den im Mietvertrag benannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zulässig.
Name im Mietvertrag und Name auf dem Ausweisdokument müssen übereinstimmen.
Eine Übergabe an Dritte, eine Ablage (z. B. Garagen- oder Terrassenablage) oder eine Nachbarschaftsabgabe sind ausgeschlossen.
Der DHL Ident-Check stellt ausschließlich eine Zugangsvoraussetzung zur Übergabe dar und hat keinen Einfluss auf den Beginn der Mietzeit, welcher sich ausschließlich nach § 3 dieser AGB richtet.

(2b) Annahmeverzug, Identitätsprobleme & Nichtabholung
Kann die Übergabe des Mietgegenstandes aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses im Verantwortungsbereich des Mieters nicht durchgeführt werden (z. B. falscher Name, fehlender oder abgelaufener Ausweis, verweigerter Ident-Check), oder nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht ab dem Zeitpunkt der ersten möglichen persönlichen Zustellung oder Abholbereitschaft unverzüglich an, gerät der Mieter in Annahmeverzug.
Dies gilt auch dann, wenn der Mietgegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Lagerfrist des Versanddienstleisters abgeholt wird. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern ab dem Zeitpunkt der ersten möglichen Zustellung/Abholbereitschaft.
Im Annahmeverzug bleibt die vereinbarte Miete vollständig fällig.
Eine erneute Zustellung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Mieters und nur nach vorheriger Übernahme sämtlicher anfallender Versand- und Bearbeitungskosten.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, erneut zuzustellen, wenn die Gründe für den Annahmeverzug weiterhin bestehen oder der Aufwand wirtschaftlich unzumutbar ist.

(3) Versand von Kaufartikeln

  • Versand gemäß Liefergebiet (§4A).
  • Lieferung nach Österreich nur ab 999 € Bestellwert.
  • Lieferungen über Paketweiterleitungsservices gelten mit Zustellung an die deutsche Lieferadresse als vollständig erfüllt.

4D. Rückversand

(4) Rückversand bei Mietartikeln

Der Rückversand hat versichert und – sofern beigefügt – unter Nutzung des bereitgestellten Retourenlabels zu erfolgen.
Bei Verlust oder Nichtnutzung des Retourenlabels trägt der Kunde die Rücksendekosten.
Fehlt das Retourenlabel bei Zustellung, ist dies am Tag der Zustellung zu melden; spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Rückgabefrist bleibt unabhängig von der Labelverfügbarkeit verbindlich.
Bei verspäteter Rücksendung gelten die Regelungen zur Mietzeitverlängerung gemäß §3.

(5) Nachweis des rechtzeitigen Rückversands

Für die fristgerechte Rückgabe ist der Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters maßgeblich.
Der Kunde hat diesen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

(6) Rücksendungen von Kaufartikeln (Widerruf & Gewährleistung)

  • Rücksendungen aus Österreich erfolgen auf Kosten und Gefahr der Kund:innen, bis ein Gewährleistungsfall bestätigt wurde.
  • Bei bestätigtem Mangel werden Rücksendekosten nur in Höhe der günstigsten Standardversandart erstattet.
  • Ein Anspruch auf Retourenlabels besteht nicht.
  • Bei Bestellungen über Paketweiterleitungsservices besteht kein Erstattungsanspruch für Auslandsporto, Weiterleitungsentgelte oder Zusatzkosten.

4E. Abholung vor Ort

(7) Abholung & Rückgabe

Bei Abholung erfolgt die Übergabe am Standort des Vermieters während der vereinbarten Abholzeiten.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls dort während der Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4F. Gefahrübergang

(8) Gefahrübergang bei Versand (Mietartikel)
Bei Versand von Mietartikeln geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit dem ersten Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsscan auf den Mieter über; bei erteilter Abstellgenehmigung mit dem dokumentierten Ablagescan. Beim Rückversand geht die Gefahr erst mit Zugang beim Vermieter über.
Für Kaufartikel gegenüber Verbrauchern gilt der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.

(9) Gefahrübergang bei Abholung

Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme des Miet- oder Kaufgegenstands durch den Kunden über.

4G. Unfreie Sendungen

(10) Unfreie Sendungen und Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.


5. Zustand des Mietmaterials, Übergabe, Rückgabe, Schäden

(1) Auslieferungszustand & Übergabe
Der Mietgegenstand wird in einem betriebsfähigen, sauberen und vollständigen Zustand übergeben.
Mit der Übernahme des Mietgegenstandes bestätigt der Kunde – sofern er keine Mängel meldet –, dass der Mietgegenstand vollständig, betriebsfähig und ohne erkennbare Schäden übergeben wurde.
Bei Versand erfolgt vorab eine interne Dokumentation des Zustands.

(2) Prüfungspflicht bei Abholung
Bei Abholung ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch vor Verlassen des Abholortes, auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und offensichtliche Funktionsmängel zu prüfen.
Später geltend gemachte offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen.

(3) Prüfungspflicht bei Versand
Bei Versand ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Zustellung, spätestens am Tag der Zustellung, auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Zustellung angezeigt, gelten diese als nicht vorhanden.

(4) Verdeckte Mängel, verspätete Meldung & Nutzung trotz Defekt
Verdeckte (nicht sofort erkennbare) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, an den Vermieter zu melden.
Unterlässt der Kunde eine Mängelanzeige nach den Absätzen (2) und (3) oder meldet verdeckte Mängel nicht unverzüglich gemäß Satz 1, gilt der Mietgegenstand als bei Übergabe mangelfrei, und der Kunde trägt die volle Beweislast, dass ein Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war.
Eine Nutzung des Mietgegenstandes nach Auftreten von Defektanzeichen ist unzulässig; setzt der Kunde die Nutzung dennoch fort, haftet er für sämtliche hierdurch entstehenden Folgeschäden.

(5) Rückgabezustand & Reinigung
Der Mietgegenstand ist betriebsfähig, gereinigt und vollständig zurückzugeben. Dies umfasst insbesondere auch sämtliches mitgeliefertes Zubehör (z. B. Transportkoffer, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Schläuche, Pads, textile Komponenten).
Fehlende oder beschädigte Komponenten werden zum Wiederbeschaffungswert (Neupreis) berechnet.
Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe verschmutzt, wird eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 30 €, berechnet; Abweichendes gilt nur, wenn im jeweiligen Artikel ausdrücklich eine inklusive Reinigung angegeben ist.

(6) Haftung für Beschädigung, Verlust, Diebstahl & übermäßigen Verschleiß
Der Kunde haftet während der Mietzeit für alle Schäden am Mietgegenstand und Zubehör, die insbesondere beruhen auf:
– unsachgemäßer Nutzung oder Fehlbedienung,
– Sturz-, Schlag- und Aufprallschäden,
– Wasser-, Feuchtigkeits- und Witterungsschäden,
– Überlastung,
– Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl,
– mechanischen Einwirkungen (z. B. Drauftreten, Quetschen, Scheuern).

Die Schadenabrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungswertes (Neupreis); ein Abzug „neu für alt“ findet nicht statt.
Über den üblichen, bei bestimmungsgemäßer Nutzung zu erwartenden Verschleiß hinausgehender oder übermäßiger Verschleiß kann gesondert nachberechnet werden.

(7) Haftungsreduzierung (falls vereinbart)
Sofern beim jeweiligen Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung (SB) angeboten und vom Kunden gebucht wird, reduziert sich die Haftung des Kunden im Schadensfall auf die vereinbarte SB.
Die Haftungsreduzierung gilt nicht, wenn der Schaden insbesondere beruht auf:
– Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen,
– vermeidbaren Wasser-, Witterungs- oder Transportlagerschäden,
– Weiterbetrieb trotz erkennbarer Defektanzeichen,
– Verstößen gegen die in diesen AGB geregelten Sorgfaltspflichten.

Weitergehende Regelungen zur Haftungsreduzierung ergeben sich aus §7 dieser AGB und – soweit einschlägig – aus den Versicherungsbedingungen des zugrunde liegenden Maschinenversicherungsvertrages.

(8) Fremde Gegenstände im Rücksendepaket
Sendet der Kunde dem Vermieter mit der Rücksendung Gegenstände mit, die nicht zum Mietgegenstand gehören, haftet der Vermieter für diese nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Vermieter informiert den Kunden einmalig in Textform über den Eingang solcher Gegenstände und fordert ihn auf, binnen 14 Tagen mitzuteilen, wie damit zu verfahren ist.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu entsorgen. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz oder Herausgabe besteht in diesem Fall nicht.


6. Nutzung & Sorgfaltspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Bedienungs-, Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Herstellerhinweise zu verwenden.

(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand vor Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen.
Insbesondere ist bei Transport, Zwischenlagerung sowie bei Pausen für eine sichere Verwahrung zu sorgen.
Der Mietgegenstand darf während der Mietzeit nicht in ungesicherten Fahrzeugen, Anhängern, Stallbereichen, Unterständen oder sonstigen frei zugänglichen Orten zurückgelassen werden.
Eine Aufbewahrung im Fahrzeug, auch wenn dieses verschlossen ist, gilt nicht als gesicherte Verwahrung.
Der Mietgegenstand ist jederzeit gegen Diebstahl, Zugriff Dritter und Witterungseinflüsse zu schützen.
Schäden oder Verluste infolge ungesicherter Aufbewahrung gelten als vom Kunden zu vertreten und unterliegen der Haftung gemäß §7 dieser AGB.

(3) Tritt während der Mietzeit eine Funktionsstörung, ein technischer Defekt oder ein Schaden auf, hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Nutzung sofort einzustellen, um Folgeschäden zu vermeiden.

(4) Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen am Mietgegenstand dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

(5) Eine Weitergabe, Überlassung oder Untervermietung des Mietgegenstandes an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus:

  • unsachgemäßer Bedienung,
  • Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen,
  • ungeeigneten Einsatzbedingungen oder
  • Missachtung dieser Sorgfaltspflichten
    resultieren.

(7) Hilfe beim Verladen / Sicherheit beim Transport
Auf Wunsch kann der Vermieter beim Verladen des Mietgegenstandes Hilfestellung leisten. Diese Unterstützung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, beim Verladen, Abholen und Transportieren geeignete Sicherheitsschuhe und angemessene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die beim Verladen, beim Transport oder durch die Nutzung von Auffahrrampen entstehen, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(8) Elektronische Daten auf Mietgeräten
Soweit der Mietgegenstand über Speicher- oder Protokollfunktionen verfügt, ist der Kunde verpflichtet, vor Rückgabe sämtliche von ihm erzeugten oder gespeicherten Daten zu sichern und – soweit technisch möglich – zu löschen.
Der Vermieter ist berechtigt, nach Rückgabe vorhandene Daten vollständig zu löschen oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die der Kunde vor Rückgabe nicht ordnungsgemäß gesichert hat; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten eines Mieters von nachfolgenden Mietern eingesehen werden können. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Datenlöschung nicht nach, bleibt er für etwaige daraus resultierende Datenschutzverstöße im eigenen Verantwortungsbereich mitverantwortlich.


7. Haftung bei Schäden, Verlust, Diebstahl & Versicherungshinweis

(1) Grundsatz der Haftung während der Mietzeit
Der Kunde haftet ab Übergabe des Mietgegenstands für alle Schäden, Funktionsstörungen, Verschlechterungen, Verluste und Diebstähle, soweit diese nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel beruhen.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Mietgegenstand jederzeit sachgerecht, sicher und gemäß §6 dieser AGB genutzt und aufbewahrt wird.

(2) Umfang der Haftung / Wiederbeschaffungswert
Die Schadenabrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungswerts (Neupreis) des Mietgegenstands oder des betroffenen Zubehörs.
Ein Abzug „neu für alt“ oder ein Zeitwertabzug findet nicht statt.
Dies gilt auch für Zubehör, Transportkoffer, Akkus, Schläuche, Kabel und sonstige Bestandteile des Mietgegenstands.

(3) Fehlende, beschädigte oder verdreckte Komponenten
Nicht zurückgegebene oder beschädigte Komponenten werden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden nach Aufwand berechnet.

(4) Meldepflicht bei Schäden / Nutzungseinstellungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, jeden Defekt, jede Funktionsstörung und jedes ungewöhnliche Verhalten des Geräts unverzüglich anzuzeigen und die Nutzung sofort einzustellen.
Wird das Gerät trotz Schadenanzeichen weiter genutzt, haftet der Kunde für sämtliche daraus entstehenden Folgeschäden, einschließlich Reparaturkosten, Austauschkosten und Wertverlust.

(4a) Kein Anspruch auf Ersatzgerät
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz- oder Austauschgeräts besteht nicht. Die Bereitstellung eines Ersatzgeräts erfolgt ausschließlich freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

(5) Haftungsreduzierung (sofern vereinbart)
Sofern für den Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung angeboten und vom Kunden wirksam gebucht wurde, gelten die dort beschriebenen Selbstbeteiligungen und Bedingungen.
Die Bedingungen des Versicherers gelten ergänzend.

(5.1) Selbstbeteiligungen
Die Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, mindestens jedoch die vereinbarte Mindest-SB.

(5.2) Versichert sind insbesondere:
– Bedienfehler und einfache Fahrlässigkeit
– Naturgewalten
– Vandalismus
– Glasbruch
– Diebstahl (mit Einschränkungen zu SB und Sorgfaltspflichten)
– innere Betriebsschäden
– Bergungs- und Rettungskosten

(5.3) Nicht versichert sind insbesondere:
– Vorsatz
– Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
– grob fahrlässige Ermöglichung von Diebstahl
– Nutzung trotz erkennbarer Defektanzeichen
– Schäden durch missachtete Bedienungs- und Sicherheitshinweise
– Schäden außerhalb der Bedingungen des Versicherungsvertrags

(6) Kein Versicherungsschutz ohne gebuchte Haftungsreduzierung
Ohne ausdrücklich ausgewählte Haftungsreduzierung besteht kein Versicherungsschutz.
Der Kunde haftet dann unbeschränkt nach den Absätzen (1)–(4).
Der Kunde ist selbst verpflichtet, ggf. bestehenden privaten oder betrieblichen Versicherungsschutz zu prüfen.

(7) Darlegungs- und Beweislast bei Defekten

Tritt während der Mietzeit ein Defekt, eine Funktionsstörung oder ein Schaden auf, trägt der Kunde die Darlegungs- und Beweislast, dass:

  1. der Defekt nicht auf einer unsachgemäßen Nutzung,
  2. nicht auf Missachtung von Hersteller-, Sicherheits- oder Bedienhinweisen,
  3. nicht auf unzureichender Verwahrung,
  4. nicht auf Sturz-, Wasser- oder mechanischer Einwirkung
    beruht.

Dies gilt insbesondere, wenn der Defekt:

  • ohne äußere Einwirkung geltend gemacht wird,
  • erst nach Beginn der Nutzung,
  • oder erst nach Ablauf der in §5 genannten Prüfpflichten angezeigt wird.

Erfolgt die Schadensmeldung nicht unverzüglich gemäß §5 dieser AGB, wird vermutet, dass der Schaden während der Nutzung durch den Kunden entstanden ist.
Der Kunde kann diese Vermutung widerlegen.

(8) Bei Beschädigung, Abhandenkommen oder Diebstahl des Mietgegenstandes hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.

(9) Bei Schäden infolge einer strafbaren Handlung (insbesondere Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Vermieter das Aktenzeichen sowie eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.

(10) Der Kunde hat das Schadenbild bis zur Freigabe durch den Vermieter nach Möglichkeit unverändert zu lassen. Soweit Veränderungen unumgänglich sind, ist der Schaden vom Kunden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos).

(11) Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter alle zur Aufklärung des Schadensfalles und zur Durchsetzung etwaiger Versicherungsansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie zumutbare Nachweise und Belege vorzulegen.


8. Zahlung, Kaution & Identitätsprüfung

(1) Die Miete sowie ggf. Kosten für Zubehör, Verbrauchsmaterial oder Haftungs-
reduzierung sind vor Übergabe bzw. Versand vollständig zu zahlen (Vorkasse).

(2) Die im Bestell- bzw. Reservierungsprozess angegebenen Zahlungsarten
stehen zur Verfügung. Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei Neukunden kann Barzahlung ausgeschlossen werden.

(3) Grundsätzlich wird keine Kaution erhoben. Der Vermieter behält sich jedoch
vor, in Einzelfällen (z. B. bei Neukunden, höherwertigen Mietgegenständen,
Versandgeschäften oder Identitäts-/Bonitätszweifeln) eine angemessene Kaution
als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution ist vor Übergabe bzw. Versand zu zahlen.

(3a) Zahlungspflicht und Zahlungsquelle
Die Zahlung der Miete hat ausschließlich durch den im Mietvertrag genannten Mieter zu erfolgen.
Zahlungen durch Dritte sind aus Sicherheits-, Identitäts- und Zuordnungsgründen ausgeschlossen und können zurückgewiesen werden.
Für dadurch entstehende Verzögerungen oder Vertragsprobleme haftet der Mieter.

(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe ausschließlich an den im Vertrag
benannten Mieter. Es ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

(5) Der Vermieter kann zur Prüfung von Identität, Lieferfähigkeit oder
Bonität eine Adress- oder Risikoprüfung (z. B. Schufa- oder Dienstleisterabfrage)
durchführen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.

(6) Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis,
insbesondere wegen:
• Beschädigung oder Funktionsstörung,
• Verlust oder Diebstahl,
• verspäteter Rückgabe,
• fehlendem oder beschädigtem Zubehör,
• Reinigungs- und Instandsetzungskosten.

(7) Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung
des Mietgegenstandes. Besteht Anlass zur Schadens- oder Rückstandsklärung,
kann der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Klärung zurückbehalten.

(8) Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

(9) Für nach Verzugseintritt erforderliche Mahnschreiben kann der Vermieter eine pauschale Mahngebühr von jeweils 5,00 € berechnen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.


9. Verkauf & Widerrufsrecht

(1) Widerrufsrecht beim Kauf (nur für Verbraucher)

Beim Kauf von Waren steht Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Die Widerrufsfrist, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

(2) Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Waren:

a) Versiegelte Hygieneartikel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
b) Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet oder benutzt wurde (z. B. Öle, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Schleifmittel, Pferdepflegeprodukte),
c) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Widerruf bei Mietleistungen
Für Mietverträge über bewegliche Sachen, die einen festen Mietzeitraum vorsehen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Mietgegenstand wird für den vereinbarten Zeitraum exklusiv für den Mieter bereitgehalten und kann in dieser Zeit nicht anderweitig vermietet werden.
Eine bestätigte Mietreservierung ist bindend, sobald wir diese in Textform bestätigt haben.

(4) Rücksendungen aus Österreich (Widerruf & Gewährleistung)

Bei Rücksendungen aus Österreich trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten sowie das Transportrisiko bis zum Eingang der Ware beim Vermieter.

Bei einem bestätigten Gewährleistungsfall erstatten wir die Rücksendekosten ausschließlich in Höhe der günstigsten Standardversandart (kein Express, kein Kurierdienst).
Ein Anspruch auf ein vom Vermieter bereitgestelltes Retourenlabel besteht nicht.

(5) Weiterleitungsservices (z. B. LogoiX, Grenzpaket)

Wird die Ware an eine deutsche Lieferadresse eines vom Kunden ausgewählten Weiterleitungsservice zugestellt, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
Rücksendekosten ins Ausland, Weiterleitungsentgelte sowie zusätzliche Gebühren werden nicht erstattet.
Gewährleistungsansprüche beziehen sich ausschließlich auf die Strecke bis zur deutschen Lieferadresse.

(6) Kein Widerrufsrecht hinsichtlich Auslandsversandkosten

Wird die Ware nach Lieferung an eine deutsche Lieferadresse durch den Kunden oder einen Weiterleitungsservice in ein anderes Land verbracht, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslandsversandkosten, Weiterleitungsentgelten oder Risiken, die beim Weitertransport entstehen.


10. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Kunden nur, soweit diese

  • auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, oder
  • auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für

  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • Verdienstausfall,
  • Gewinnausfall,
  • Nutzungsausfall während Reparatur- oder Servicemaßnahmen
    ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz (1) eingreift.

(4) Produkthaftungsgesetz
Die zwingenden Rechte des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


11. Besondere Bedingungen für Tier- und Pferdeartikel

(1) Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ergänzend für alle Mietgegenstände, die zur Anwendung an oder für Tiere bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere
a) Therapie- und Technikgeräte (z. B. Magnetfeldsysteme, Magnetfeld- und Therapiedecken, Massagegeräte, Inhalationsgeräte, Heiz-/Kühlpads, Vibrationssysteme, Heubedampfer, elektrische oder mechanische Tierhilfsmittel) sowie
b) klassisches Reit- und Stallzubehör (z. B. Sättel, Pads, Decken, Trensen, Zäume, Steigbügel, Longier- und Führmaterial, Halfter und sonstiges nicht-technisches Zubehör).

A. Therapie- und Technikgeräte

(2) Bestimmungsgemäße Nutzung
Therapie- und Technikgeräte dürfen ausschließlich gemäß den Herstellerangaben und den jeweiligen Bedienungsanleitungen verwendet werden. Eine Anwendung an Tierarten, Körperbereichen oder in Situationen, für die das Produkt nicht vorgesehen ist, ist untersagt.

(3) Aufsichtspflicht
Während der gesamten Anwendung muss das Tier ständig beaufsichtigt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Geräte korrekt sitzen, sicher befestigt sind und keine Gefahrenquelle für Tier oder Umfeld darstellen.

(4) Anwendung nur im Stand
Therapie- und Technikgeräte dürfen ausschließlich am stehenden Tier angewendet werden.
Die Nutzung während Bewegung (z. B. Reiten, Führen, Longieren, Freilauf) ist untersagt.

(5) Tiergesundheit, Gegenanzeigen & Tierarztpflicht
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Herstellerhinweise, Sicherheitsvorschriften und Gegenanzeigen einzuhalten und empfohlene Therapiezeiten nicht zu überschreiten. Bei Unsicherheiten, auffälligem Verhalten, Symptomen oder möglichen Nebenwirkungen ist die Anwendung sofort zu beenden und ggf. ein Tierarzt zu konsultieren.
Der Vermieter erbringt keine tiermedizinische Beratung.

Der Mietgegenstand darf nicht angewendet werden, wenn beim Tier einer der folgenden Zustände vorliegt oder vermutet wird:

  • akute Atemnot, Fieber, Kolik oder kreislaufrelevante Symptome,
  • offene Wunden, frische Verletzungen, entzündliche oder infektiöse Prozesse im Anwendungsbereich,
  • akute Lahmheit unklaren Ursprungs,
  • tragende Stuten im letzten Drittel der Trächtigkeit (sofern vom Hersteller nicht ausdrücklich zugelassen),
  • tierärztlich angeordnete Ruhephasen oder Bewegungs-/Therapieverbote.

Der Vermieter übernimmt keine tiermedizinische Einschätzung.
Bei Unsicherheiten hat der Mieter die Anwendung zu unterlassen und einen Tierarzt zu konsultieren.

(6) Verbot der Anwendung bei Feuchtigkeit
Die Nutzung an nassen, verschwitzten, frisch geduschten oder feuchten Tieren ist untersagt.
Feuchtigkeit kann zu elektrischen Schäden, Korrosion oder hygienischen Risiken führen.

(7) Mechanische Sicherheit
Geräte, Schläuche, Kabel, Pads und Befestigungen sind so anzubringen, dass das Tier nicht darauf treten, hängenbleiben oder sich verheddern kann.
Schäden durch mechanische Einwirkungen (z. B. Drauftreten, Abreißen, Scheuern, Quetschen) trägt der Mieter.

(8) Hygiene & Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist nach der Nutzung getrocknet, gereinigt und vollständig befreit von Haaren, Schweiß, Sand, Staub und Stallammoniak zurückzugeben.
Zusätzliche Reinigungsaufwände können berechnet werden.

B. Klassisches Reit- und Stallzubehör

(9) Nutzung in Bewegung zulässig
Reit- und Stallzubehör darf bestimmungsgemäß auch während der Bewegung des Tieres eingesetzt werden (z. B. Reiten, Longieren, Führen).

(10) Passform & Anwendung
Der Mieter ist für die korrekte Anpassung, Befestigung und sachgemäße Nutzung des Zubehörs verantwortlich (z. B. Sattellage, Verschnallung, Druckverteilungen, Gurte).
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Passformprobleme, Druckstellen, Trainingsfehler oder damit verbundene Auswirkungen auf das Tier.

(11) Hygieneanforderungen für Leder- und Textilartikel
Sättel, Pads, Decken und Zubehör müssen trocken, sauber und frei von Haaren, Schweiß, Staub und Verschmutzungen zurückgegeben werden.

C. Allgemeine Haftungsregelungen für Tierartikel

(12) Geräteschäden
Schäden an Mietgegenständen aufgrund unsachgemäßer Anwendung, fehlerhafter Befestigung, unzureichender Aufsicht oder aufgrund des natürlichen oder unvorhersehbaren Verhaltens des Tieres trägt der Mieter gemäß §7 dieser AGB.

(13) Verletzungen von Tier oder Dritten
Für Verletzungen, Unfälle oder Schäden am Tier oder an Dritten während der Nutzung der Mietgegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

(14) Keine Wirkungs- oder Funktionsgarantie
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für Wirkung, Nichtwirkung oder Erfolg der Anwendung. Eine tiermedizinische, gesundheitsbezogene oder therapeutische Beratung erfolgt nicht.

(15) Kein Anspruch auf Erstattung bei Nutzungshindernissen am Tier

Nutzungshindernisse, die im Verantwortungs- oder Risikobereich des Mieters liegen, berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, Rückerstattung oder Minderung der Miete.
Hierzu zählen insbesondere:

  • Krankheit, Verletzung oder temporäre Unreitbarkeit des Tieres,
  • tierärztliche Anwendungsverbote oder Gegenanzeigen,
  • Verhaltensänderungen oder Unverträglichkeiten des Tieres gegenüber dem Mietgegenstand,
  • Verkauf, Tod oder Besitzerwechsel des Tieres,
  • Stallwechsel, Terminprobleme oder sonstige organisatorische Gründe des Mieters,
  • fehlende Anwendungsmöglichkeiten während der Mietzeit (z. B. Wetter, Zeitmangel).

Der Mieter trägt das volle Anwendungs- und Nutzungsrisiko.
Die Mietzeit läuft wie vertraglich vereinbart weiter; eine vollständige oder anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.


12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


WIDERRUFSBELEHRUNG (FÜR KAUFVERTRÄGE)

Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter (der nicht der Beförderer ist) die Ware in Besitz genommen hat.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns

MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über deinen Entschluss informieren.
Du kannst dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, musst es jedoch nicht verwenden.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.


Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Standard-Lieferkosten (mit Ausnahme von Mehrkosten durch eine andere Versandart), innerhalb von 14 Tagen ab Eingang deiner Widerrufserklärung.

Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder du den Nachweis erbracht hast, dass du die Ware zurückgesandt hast.

Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Du musst für einen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.


Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über:

  • versiegelte Hygieneartikel, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
  • Verbrauchs- und Verschleißmaterial, sofern die Verpackung geöffnet wurde (z. B. Öle, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Schleifmittel),
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Kein Widerrufsrecht bei Mietverträgen

Für Mietverträge über Artikel mit fest vereinbartem Mietzeitraum besteht kein Widerrufsrecht.
Der Mietgegenstand wird für den vereinbarten Zeitraum exklusiv für dich reserviert und kann in dieser Zeit nicht anderweitig vermietet werden.


📄 Muster-Widerrufsformular

(Bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn du den Vertrag widerrufen möchtest.)

An:
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe ich den Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n):


Bestellt am: ___________________________
Erhalten am: ___________________________

Name des Verbrauchers: __________________
Anschrift: ______________________________

Datum / Unterschrift (nur bei Papierform): __________________