AGB | Stand: 09.08.2026
Gilt für Vermietung und Verkauf über MietMaxX.shop®
1. Vertragspartner & Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge zwischen
MietMaxX.shop®
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11, 63683 Ortenberg – Effolderbach
(Einzelunternehmen)
und dem jeweiligen Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsschluss / Textform / Identitätsprüfung
(1) Mit Abschluss des Bestellvorgangs über die Website (z. B. durch Klick auf „Reservierung abschließen“) gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage zum Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages ab.
Ein Vertrag kommt hierdurch zunächst noch nicht zustande.
(2) Der Miet- bzw. Kaufvertrag kommt durch unsere ausdrückliche Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
Bei Abholung vor Ort kann der Vertrag abweichend auch durch Übergabe und Übernahme des Mietgegenstandes geschlossen werden.
Eine Unterschrift oder elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich (§ 126b BGB).
(3) Bei Versand erfolgt die Übergabe nach Zahlungseingang sowie ggf. nach Durchführung einer Identitäts- oder Bonitätsprüfung.
Die Vertragsbestätigung in Textform gilt als Annahme des Antrags des Kunden; die Rechnung dient der Zahlungsabwicklung.
(4) Bei Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe an den im Vertrag genannten Mieter.
Zur Identitätsprüfung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Ein Übergabeprotokoll (digital oder mündlich bestätigt) ist ausreichend.
(5) Der Vermieter kann optional eine digitale Signatur (z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst) zur zusätzlichen Dokumentation einsetzen.
Die Nutzung einer digitalen Signatur ist optional und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses.
(5a) Identitätsprüfung durch Ausweis-Upload
In Einzelfällen kann der Vermieter zur Prüfung der Identität, Vertragsberechtigung oder zur Vermeidung von Betrugsfällen die Vorlage oder den Upload eines gültigen Ausweisdokuments verlangen (z. B. über einen elektronischen Dokumenten- oder Signaturdienst).
Der Kunde ist berechtigt, nicht erforderliche Ausweisdaten (insbesondere Ausweisnummer, Seriennummer, MRZ-Zeilen oder sonstige maschinell auslesbare Merkmale) auf den bereitgestellten Fotos zu schwärzen oder unkenntlich zu machen.
Die übermittelten Ausweisdokumente werden ausschließlich zur Identitätsprüfung, Betrugsprävention und Absicherung des Mietverhältnisses verwendet. Sie werden nur so lange gespeichert, wie dies für diese Zwecke erforderlich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zulässig bzw. erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Alternativ kann – nach Abstimmung mit dem Vermieter – eine Identitätsprüfung über den DHL Ident-Check oder durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments bei Abholung vor Ort erfolgen.
3. Mietzeit
(1) Beginn der Mietzeit bei Versand
Bei Versand beginnt die Mietzeit grundsätzlich mit der erstmaligen vertragsgemäßen Bereitstellung des Mietgegenstandes für den Mieter. Maßgeblich ist insbesondere der erste Zustell-, Abhol- oder Bereitstellungsstatus des Versanddienstleisters (z. B. „zur Abholung bereit“, „in Filiale eingeliefert“, „Zustellung terminiert“, „Sendung wird bis zum Liefertag gelagert“ oder ein vergleichbarer Status).
Als Bereitstellung gilt auch ein Tracking-Status, aus dem eine vom Mieter veranlasste Zustellverschiebung, Terminierung oder Einlagerung hervorgeht. Eine dadurch bedingte spätere tatsächliche Zustellung, Abholung oder Nutzung lässt den Beginn der Mietzeit unberührt. Der Mietbeginn knüpft nicht an das Versanddatum an.
Der im Bestellprozess oder Vertrag angegebene Mietbeginn bezeichnet bei Versand den geplanten bzw. voraussichtlichen Beginn der Nutzung. Die Angabe oder Bestätigung eines Mietbeginns oder Mietzeitraums stellt für sich allein keine Zusage eines verbindlichen Liefer- oder Zustelltermins dar.
Der Versand wird grundsätzlich so organisiert, dass nach dem gewöhnlichen Ablauf eine Bereitstellung möglichst nahe am angegebenen Mietbeginn zu erwarten ist. Zeitliche Abweichungen können sich insbesondere aufgrund von Versand- und Zustelllaufzeiten, der Rückführung aus vorausgehenden Mietverhältnissen sowie sonstigen unvorhersehbaren Umständen ergeben, die den gewöhnlichen Betriebs- oder Versandablauf vorübergehend beeinträchtigen.
Ein verbindlicher Liefer- oder Zustelltermin besteht nur, wenn dieser vom Vermieter gesondert und ausdrücklich in Textform als verbindlicher Liefertermin oder garantierter Zustelltermin zugesagt wurde.
Verzögerungen beim Transport, bei der Zustellung, bei der Rückführung aus vorausgehenden Mietverhältnissen oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Umstände begründen, soweit sie vom Vermieter nicht zu vertreten sind, keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Ansprüche des Mieters. Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
Ist der Mietgegenstand sieben Kalendertage nach dem angegebenen Mietbeginn noch nicht für den Mieter bereitgestellt, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten. Bereits geleistete Mietzahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere ein gegebenenfalls bereits früher bestehendes Recht zur Fristsetzung oder zum Rücktritt, bleiben unberührt.
Erfolgt die Bereitstellung vor dem angegebenen Mietbeginn, beginnt die berechnete Mietzeit erst mit diesem. Die vorhergehenden Tage werden nicht berechnet und haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Mietende.
Ein früherer Mietbeginn kann nach Vertragsschluss einvernehmlich in Textform vereinbart werden. In diesem Fall beginnt die Mietzeit mit der entsprechend vereinbarten bzw. tatsächlichen früheren Bereitstellung.
(2) Beginn der Mietzeit bei Abholung
Bei Abholung vor Ort beginnt die Mietzeit mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden (Übergabeprotokoll / Übergabebestätigung).
(3) Mietende bei Versand
Das Mietende ist gewahrt, wenn der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag (oder am nächsten Werktag bei Sonn- und/oder Feiertagen) bei einem Versanddienstleister eingeliefert wird.
Der Einlieferungsbeleg dient als Nachweis und ist vom Kunden aufzubewahren.
(4) Mietende bei Abholung
Bei Abholung ist der Mietgegenstand spätestens am letzten Miettag während der Geschäftszeiten am Standort des Vermieters zurückzugeben.
(5) Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nach Ende der vereinbarten Mietzeit nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden konkret entstandenen Schadens bleibt vorbehalten, insbesondere soweit aufgrund der verspäteten Rückgabe eine nachfolgende Vermietung ausfällt oder zusätzliche Aufwendungen entstehen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5a) Ausbleibende Rückgabe / Abhandenkommen
Wird der Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurückgegeben, bleibt der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) bestehen.
Der Vermieter kann den Mieter zur Rückgabe auffordern und hierfür eine angemessene Nachfrist setzen.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist weder eine Rückgabe noch eine nachvollziehbare Mitteilung über den Verbleib und ist nach den Umständen davon auszugehen, dass der Mietgegenstand dauerhaft nicht mehr herausgegeben werden kann, können Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
Soweit Ersatz des Wertes des Mietgegenstandes geschuldet ist, bestimmt sich dieser nach dem Wiederbeschaffungswert gemäß § 7 Abs. (2) einschließlich des mitvermieteten Zubehörs.
Bereits entstandene Ansprüche auf Nutzungsentschädigung sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5b) Rückgabe beschädigter Mietgegenstände
Wird der Mietgegenstand beschädigt zurückgegeben, haftet der Kunde für Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, nach Maßgabe von §7 dieser AGB.
Dies gilt auch bei verspäteter Rückgabe oder wenn während der verlängerten Nutzung weitere Schäden entstehen.
Kann nicht festgestellt werden, dass ein Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden oder nicht sinnvoller Reparatur kann Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gemäß §7 Abs. (2) verlangt werden.
Die Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß Absatz (5) bleibt hiervon unberührt.
(6) Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung und Bestätigung vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
(7) Verkürzung der Mietzeit
Eine Verkürzung der Mietzeit ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch im Einzelfall einvernehmlich vereinbart werden.
(8) Stornierung & Terminänderung
Eine bestätigte Reservierung (Vertragsbestätigung in Textform) kann wie folgt storniert werden:
• bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: pauschal 30 % der vereinbarten Gesamtmiete
• weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtmiete
Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern der Mietgegenstand zum gewünschten Termin verfügbar ist.
Bei späteren Änderungen gelten die vorstehenden Stornierungsregelungen entsprechend.
Die Pauschalen berücksichtigen insbesondere Reservierungsaufwand, organisatorische Kosten sowie mögliche entgangene Vermietungsmöglichkeiten.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
(9) Kein stillschweigendes Fortsetzen des Mietverhältnisses (§ 545 BGB)
Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Mietende führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages gemäß § 545 BGB.
Für die verspätete Rückgabe gelten die Regelungen gemäß Absatz (5).
4. Lieferung & Rückversand
4A. Liefergebiet
Kaufartikel
(1) Die Lieferung von Kaufartikeln erfolgt ausschließlich an Lieferadressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Eine Lieferung durch MietMaxX.shop® an Adressen außerhalb Deutschlands erfolgt nicht.
(3) Kunden mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Deutschlands können Kaufartikel an eine von ihnen angegebene deutsche Lieferadresse liefern lassen oder auf eigene Verantwortung einen Paketweiterleitungsservice mit deutscher Lieferadresse nutzen. Mit der ordnungsgemäßen Lieferung an diese deutsche Adresse ist die Lieferpflicht erfüllt. Ein anschließender Weitertransport erfolgt auf Veranlassung und Verantwortung des Kunden.
Mietartikel
(1) Mietartikel werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet oder am Standort des Vermieters zur Abholung bereitgestellt. Bei Versand ist eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands erforderlich.
(2) Ein Versand von Mietartikeln durch den Vermieter ins Ausland erfolgt nicht.
(3) Die Weiterleitung oder Verbringung von Mietartikeln ins Ausland ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet. Die Nutzung von Paketweiterleitungsservices oder Zwischenadressen zum Zweck der Weiterleitung ins Ausland ist unzulässig. Der Vermieter kann entsprechende Buchungsanfragen ablehnen. Bestehen erst nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Mietgegenstand entgegen dieser Vereinbarung ins Ausland verbracht werden soll, kann die Übergabe bis zur Klärung verweigert werden.
4B. Versand
(1) Allgemeine Versandregelungen
Soweit im Angebot angegeben, erfolgt der Versand versichert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Die bereitgestellte Transportverpackung ist für den Rückversand aufzubewahren und möglichst zu verwenden.
Ist die Verpackung beschädigt oder nicht mehr vorhanden, ist vor Rückversand eine Abstimmung mit dem Vermieter sinnvoll.
Bei Verwendung einer abweichenden Verpackung oder eines anderen Versanddienstleisters kann dies Auswirkungen auf Transportsicherheit und Haftungszuordnung haben.
Etwaige daraus resultierende Schäden oder Mehrkosten können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
(1a) Datenübermittlung an Versanddienstleister
Zur Versandabwicklung und Sendungsverfolgung werden die hierfür erforderlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer) an den beauftragten Versanddienstleister (z. B. DHL) übermittelt.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(1b) Abstellgenehmigungen
Erteilt der Kunde dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung oder nutzt entsprechende Zustelloptionen (z. B. Ablage an Wunschort, Nachbar, Paketbox), gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als zugestellt.
Ab diesem Zeitpunkt richtet sich die Gefahrtragung nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung der gewählten Zustelloption.
Ein Einfluss des Vermieters auf die konkrete Ablagesituation besteht in diesen Fällen nicht.
Die Mietzeit beginnt gemäß §3 mit dem maßgeblichen Zustell- oder Bereitstellungsstatus.
(1c) Versandadresse
Der Versand erfolgt an die im Mietvertrag angegebene Adresse.
Änderungen nach Vertragsschluss können aus organisatorischen und sicherheitsbezogenen Gründen im Einzelfall ausgeschlossen sein.
4C. Besondere Regelungen nach Vertragsart
(2) Versand von Mietartikeln
Der Versand von Mietartikeln erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Die Mietzeit richtet sich nach §3 dieser AGB.
Die bereitgestellte Transportverpackung ist nach Möglichkeit für den Rückversand zu verwenden.
(2a) Zustellung per DHL Ident-Check
Bei bestimmten Bestellungen kann die Zustellung per DHL Ident-Check erfolgen.
Die Übergabe erfolgt in diesem Fall an den im Mietvertrag benannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
Name im Mietvertrag und Name im Ausweis sollten übereinstimmen.
Eine Übergabe an Dritte oder eine Ablage ist bei dieser Versandart nicht vorgesehen.
Der Ident-Check betrifft ausschließlich die Übergabe und hat keinen Einfluss auf den Beginn der Mietzeit gemäß §3.
(2b) Annahmeverzug / Zustellhindernisse
Kann die Zustellung aus Gründen im Einflussbereich des Mieters nicht erfolgen (z. B. fehlende Annahme, nicht erfüllte Identitätsprüfung oder vom Mieter veranlasste Zustelländerungen), kann dies als Annahmeverzug gewertet werden.
In diesem Fall bleibt die vereinbarte Miete grundsätzlich bestehen.
Eine erneute Zustellung kann auf Wunsch erfolgen; hierfür können zusätzliche Versand- und Bearbeitungskosten anfallen.
(3) Versand von Kaufartikeln
Der Versand erfolgt gemäß Liefergebiet (§4A).
Bei Nutzung eines Paketweiterleitungsservices gilt die Lieferung mit Zustellung an die deutsche Weiterleitungsadresse als erfüllt.
4D. Rückversand
(4) Rückversand von Mietartikeln
Der Mietgegenstand ist zum Ende der Mietzeit ordnungsgemäß verpackt und möglichst versichert an den Vermieter zurückzusenden.
Ein bereitgestelltes Retourenlabel kann verwendet werden, ist jedoch nicht zwingend.
Alternativ kann ein Versanddienstleister frei gewählt werden.
Die Rückgabepflicht gilt als erfüllt, wenn der Mietgegenstand fristgerecht versendet wurde (§3).
Der Einlieferungsbeleg dient hierbei als Nachweis.
Der Rückversand ist so zu organisieren, dass Transportschäden nach Möglichkeit vermieden werden.
Fehlt ein angekündigtes Retourenlabel oder geht dieses verloren, ist der Vermieter zu informieren.
Die Rückgabefrist bleibt hiervon unberührt.
(5) Nachweis des Rückversands
Der Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters dient als Nachweis für die rechtzeitige Rückgabe und ist aufzubewahren.
(6) Rücksendungen von Kaufartikeln (Widerruf & Gewährleistung)
Bei Rücksendungen im Rahmen eines Widerrufs trägt der Kunde die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern er hierüber ordnungsgemäß belehrt wurde.
Das Transportrisiko richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei berechtigten Gewährleistungsfällen trägt der Vermieter bzw. Verkäufer die gesetzlich erforderlichen Kosten der Nacherfüllung.
4E. Abholung vor Ort
(7) Abholung & Rückgabe
Bei vereinbarter Abholung erfolgt die Übergabe am Standort des Vermieters während der vereinbarten Zeiten. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls dort während der Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Abholtermin und erfolgt auch innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Abholung oder anderweitige Abstimmung, kann der Vermieter Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
Hierzu können insbesondere erforderliche Bereitstellungsaufwendungen sowie ein nachweisbarer Ausfall einer anderweitigen Vermietung gehören.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4F. Gefahrübergang
(8) Gefahrübergang bei Versand von Mietartikeln
Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung mit der tatsächlichen Übergabe an den Mieter über.
Bei Bereitstellung in einer Filiale oder einem Paketshop erfolgt der Gefahrübergang mit der tatsächlichen Abholung.
Wird eine Ablage oder Abstellgenehmigung veranlasst, gilt die Sendung mit der dokumentierten Ablage als übergeben.
Die weitere Risikoverteilung richtet sich in diesem Fall nach den gewählten Zustellbedingungen.
Bei Versand an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister über.
(8a) Gefahr beim Rückversand von Mietartikeln
Für die Wahrung der Rückgabefrist ist die rechtzeitige Einlieferung des Mietgegenstandes bei einem Versanddienstleister gemäß §3 maßgeblich.
Unabhängig davon erfolgt der Rückversand auf geeignete Weise, insbesondere ordnungsgemäß verpackt und nach Möglichkeit versichert.
Weitergehende Rechte und Pflichten der Parteien richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(9) Gefahrübergang bei Abholung
Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übernahme des Miet- oder Kaufgegenstandes auf den Kunden über.
4G. Unfreie Sendungen
(10) Unfreie Sendungen und Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.
5. Zustand des Mietmaterials, Übergabe, Rückgabe, Schäden
(1) Auslieferungszustand & Übergabe
Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem, sauberem und vollständigem Zustand übergeben.
Sofern bei Übernahme keine Mängel angezeigt werden, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Übergabezustands berücksichtigt werden.
Bei Versand erfolgt vorab eine interne Dokumentation des Zustands.
(2) Prüfung bei Abholung
Bei Abholung ist der Mietgegenstand unmittelbar bei Übergabe, spätestens jedoch vor Verlassen des Abholortes, auf Vollständigkeit, offensichtliche Schäden und erkennbare Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(3) Prüfung bei Versand
Bei Versand ist der Mietgegenstand unverzüglich nach Zustellung, spätestens am Tag der Zustellung, auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Funktionsmängel zu prüfen.
Werden offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Zustellung angezeigt, kann dies im Streitfall bei der Beurteilung des Zustands bei Übergabe berücksichtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(4) Verdeckte Mängel, verspätete Meldung & Nutzung trotz Defekt
Verdeckte, nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, an den Vermieter zu melden.
Erfolgt eine Anzeige offensichtlicher oder verdeckter Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen (2) bis (4) genannten Fristen, kann dies im Streitfall im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Schaden bereits bei Übergabe vorlag oder während der Mietzeit entstanden ist.
Treten während der Nutzung Defektanzeichen auf, ist die Nutzung bis zur Klärung einzustellen.
Wird der Mietgegenstand trotz erkennbarer Defektanzeichen weiter genutzt, können hierdurch entstehende Folgeschäden nach Maßgabe dieser AGB dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet werden.
(5) Rückgabezustand & Reinigung
Der Mietgegenstand ist betriebsfähig, gereinigt und vollständig zurückzugeben. Dies umfasst insbesondere auch sämtliches mitgeliefertes Zubehör (z. B. Transportkoffer, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Schläuche, Pads oder textile Komponenten).
Fehlende oder beschädigte Komponenten können auf Basis des Wiederbeschaffungswertes berechnet werden.
Ist der Mietgegenstand bei Rückgabe stark verschmutzt oder nicht gereinigt, kann eine Reinigung nach tatsächlichem Aufwand durchgeführt werden.
Für eine erforderliche Nachreinigung können pauschal 30 € berechnet werden. Bei einem darüber hinausgehenden Reinigungsaufwand können die nachgewiesenen Mehrkosten berechnet werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
(6) Beschädigung, Verlust, Diebstahl & übermäßiger Verschleiß
Während der Mietzeit richtet sich die Verantwortlichkeit für Schäden am Mietgegenstand und Zubehör nach den Umständen der Nutzung, Verwahrung und dem Verantwortungsbereich des Mieters. Dies gilt insbesondere bei:
– unsachgemäßer Nutzung oder Fehlbedienung,
– Sturz-, Schlag- und Aufprallschäden,
– Wasser-, Feuchtigkeits- und Witterungsschäden,
– Überlastung,
– Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl,
– mechanischen Einwirkungen (z. B. Drauftreten, Quetschen oder Scheuern).
Die Abrechnung von Schäden richtet sich nach § 7 dieser AGB. Soweit eine Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sind grundsätzlich die erforderlichen Reparaturkosten maßgeblich. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder der Mietgegenstand nicht mehr wiederherstellbar, kann der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes gemäß § 7 Abs. (2) zugrunde gelegt werden.
Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten. Darüber hinausgehende Beschädigungen oder übermäßiger Verschleiß können nach Maßgabe von § 7 dieser AGB berücksichtigt werden.
(7) Haftungsreduzierung (falls vereinbart)
Sofern beim jeweiligen Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung (SB) angeboten und vom Kunden gebucht wird, reduziert sich die Haftung des Kunden im Schadensfall auf die vereinbarte SB.
Die Haftungsreduzierung findet keine Anwendung, wenn der Schaden insbesondere beruht auf:
– Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Herstellerhinweisen,
– vermeidbaren Wasser-, Witterungs- oder Transportlagerschäden,
– Weiterbetrieb trotz erkennbarer Defektanzeichen,
– Verstößen gegen die in diesen AGB geregelten Sorgfaltspflichten.
Weitergehende Regelungen zur Haftungsreduzierung ergeben sich aus §7 dieser AGB und – soweit einschlägig – aus den Versicherungsbedingungen des zugrunde liegenden Maschinenversicherungsvertrages.
(8) Fremde Gegenstände im Rücksendepaket
Befinden sich bei Rückgabe oder Rücksendung des Mietgegenstandes Gegenstände im Paket oder beim Mietgegenstand, die erkennbar nicht zum Lieferumfang des Vermieters gehören, wird der Mieter hierüber nach Möglichkeit in Textform informiert.
Der Mieter hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung mitzuteilen, wie mit dem Gegenstand verfahren werden soll. Eine Rücksendung erfolgt auf Kosten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Versand- und Verpackungskosten vorab zu verlangen.
Nach Ablauf der Frist ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Gegenstand unentgeltlich weiter aufzubewahren. Notwendige und angemessene Kosten der weiteren Aufbewahrung sowie einer späteren Rücksendung können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
Offensichtlich wertlose Gegenstände oder Gegenstände, bei denen nach den Umständen erkennbar kein Rückgabeinteresse besteht, können nach Ablauf der Frist entsorgt werden.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Eigentümers unberührt.
6. Nutzung & Sorgfaltspflichten
(1) Der Mietgegenstand ist bestimmungsgemäß und unter Beachtung aller Bedienungs-, Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Herstellerhinweise zu verwenden.
(2) Verwahrung und Diebstahlschutz
Während der Mietzeit ist der Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Verlust, Beschädigung sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
Insbesondere ist bei Transport, Zwischenlagerung sowie bei Arbeitspausen auf eine angemessene und sichere Verwahrung zu achten.
Eine längere unbeaufsichtigte Lagerung in Fahrzeugen, Anhängern oder sonstigen frei zugänglichen Bereichen sollte vermieden werden.
Sofern eine Aufbewahrung im Fahrzeug im Einzelfall nicht vermeidbar ist, sollte sichergestellt sein, dass das Fahrzeug verschlossen ist und der Mietgegenstand von außen nicht sichtbar ist.
Der Mietgegenstand ist insgesamt so aufzubewahren, dass ein Zugriff durch unbefugte Dritte sowie Witterungseinflüsse nach Möglichkeit vermieden wird.
Schäden oder Verluste infolge unzureichender Sicherung oder grob sorgfaltswidriger Verwahrung können nach Maßgabe von §7 dieser AGB dem Verantwortungsbereich des Kunden zugeordnet werden.
(3) Treten während der Mietzeit Funktionsstörungen, technische Defekte oder Schäden auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Die Nutzung ist bis zur Klärung einzustellen, um Folgeschäden zu vermeiden.
(4) Reparaturen, Eingriffe oder Veränderungen am Mietgegenstand bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
(5) Eine Weitergabe, Überlassung oder Untervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgesehen.
(6) Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, ungeeigneten Einsatzbedingungen oder einer Missachtung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
(7) Hilfe beim Verladen / Sicherheit beim Transport
Auf Wunsch kann der Vermieter beim Verladen des Mietgegenstandes unterstützend helfen.
Diese Unterstützung erfolgt unverbindlich und ohne Übernahme einer eigenständigen Transport- oder Verladeverantwortung durch den Vermieter.
Die Verantwortung für eine sichere Verladung, Sicherung und den Transport verbleibt beim Kunden.
Beim Verladen, Abholen und Transportieren sind geeignete Schutzkleidung und insbesondere Sicherheitsschuhe zu tragen.
Für die Haftung des Vermieters im Zusammenhang mit der Verladehilfe gilt § 10 dieser AGB.
(8) Elektronische Daten auf Mietgeräten
Soweit der Mietgegenstand über Speicher- oder Protokollfunktionen verfügt, sind vom Kunden erzeugte oder gespeicherte Daten vor Rückgabe zu sichern und – soweit technisch möglich – zu löschen.
Der Vermieter kann nach Rückgabe vorhandene Daten löschen oder das Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
Eine Haftung für Datenverluste, die vor Rückgabe nicht ordnungsgemäß gesichert wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Vermieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten eines Mieters von nachfolgenden Mietern eingesehen werden können.
Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Datenlöschung nicht nach, bleibt er für daraus resultierende Datenschutzverstöße in seinem Verantwortungsbereich mitverantwortlich.
7. Haftung bei Schäden, Verlust, Diebstahl & Versicherungshinweis
(1) Grundsatz während der Mietzeit
Ab Übergabe des Mietgegenstandes richtet sich die Verantwortlichkeit für Schäden, Funktionsstörungen, Verschlechterungen, Verluste oder Diebstahl nach den Umständen der Nutzung und Verwahrung.
Dies gilt nicht, soweit ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Mietgegenstand sachgerecht, sicher und entsprechend §6 dieser AGB zu nutzen und aufzubewahren.
(2) Umfang der Haftung / Wiederbeschaffungswert
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der erforderlichen Reparaturkosten oder – sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – auf Basis des Wiederbeschaffungswertes eines gleichwertigen Gerätes.
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Gerät gleichen Alters und Zustands zu beschaffen.
Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Bereits bestehende Gebrauchsspuren, Alter und übliche Abnutzung werden angemessen berücksichtigt.
Dies gilt auch für Zubehör, Transportkoffer, Akkus, Schläuche, Kabel und sonstige Bestandteile.
(3) Fehlende oder beschädigte Komponenten
Nicht zurückgegebene oder beschädigte Komponenten können auf Basis des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werden.
Zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungsarbeiten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
(4) Meldung von Schäden / Nutzung bei Defekten
Treten während der Mietzeit Defekte, Funktionsstörungen oder ungewöhnliche Auffälligkeiten auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Die Nutzung ist bis zur Klärung einzustellen, um weitere Schäden zu vermeiden.
Wird der Mietgegenstand trotz erkennbarer Defektanzeichen weiter genutzt, können daraus entstehende Schäden im Rahmen der Haftungsregelungen diesem Nutzungsverhalten zugeordnet werden.
(4a) Ersatzgerät
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz- oder Austauschgeräts besteht grundsätzlich nicht.
Der Vermieter kann im Einzelfall freiwillig ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen, sofern ein geeignetes Gerät verfügbar ist.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(5) Haftungsreduzierung (sofern vereinbart)
Sofern für den Mietgegenstand eine Haftungsreduzierung wirksam vereinbart wurde, gelten die entsprechenden Selbstbeteiligungen und Bedingungen.
Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
(5.1) Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des Schadens, mindestens jedoch die vereinbarte Mindest-SB.
(5.2) Typischerweise versicherte Schäden
Im Rahmen einer Haftungsreduzierung sind insbesondere abgedeckt:
– Bedienfehler und einfache Fahrlässigkeit
– Naturereignisse
– Vandalismus
– Glasbruch
– Diebstahl (unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen)
– innere Betriebsschäden
– Bergungs- und Rettungskosten
(5.3) Nicht versicherte Schäden
Nicht von einer Haftungsreduzierung erfasst sind insbesondere Schäden, die beruhen auf:
– vorsätzlichem Verhalten
– alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung
– grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls
– Nutzung trotz erkennbarer Defektanzeichen
– Missachtung von Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen
– Umständen außerhalb der Versicherungsbedingungen
(6) Kein Versicherungsschutz ohne Vereinbarung
Ohne vereinbarte Haftungsreduzierung besteht kein Versicherungsschutz über den Vermieter.
Die Verantwortlichkeit richtet sich in diesem Fall nach den allgemeinen Regelungen dieser AGB.
Es wird empfohlen, bestehenden privaten oder betrieblichen Versicherungsschutz eigenständig zu prüfen.
(7) Mitwirkungspflichten bei Schadensfällen
Im Schadensfall sind dem Vermieter alle zur Aufklärung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Schadenshergang sowie zu möglichen äußeren Einwirkungen (z. B. Sturz, Feuchtigkeit, mechanische Belastung oder Nutzungssituation).
Dies gilt insbesondere, wenn ein Defekt
– ohne erkennbare äußere Einwirkung geltend gemacht wird,
– erst nach Beginn der Nutzung festgestellt wird oder
– erst nach Ablauf der in §5 genannten Prüf- und Meldefristen angezeigt wird.
Eine verspätete Meldung kann im Streitfall bei der Beurteilung des Sachverhalts berücksichtigt werden.
(8) Schadensminderungspflicht
Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl sind zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und der Vermieter unverzüglich zu informieren.
(9) Anzeige bei strafbaren Handlungen
Bei Schäden infolge strafbarer Handlungen (z. B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) ist der Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Die Anzeige sollte möglichst innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Das Aktenzeichen sowie eine Bestätigung der Anzeige sind dem Vermieter mitzuteilen.
(10) Dokumentation von Schäden
Das Schadenbild sollte bis zur Abstimmung mit dem Vermieter möglichst unverändert bleiben.
Soweit Veränderungen erforderlich sind, ist der Schaden nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos).
(11) Unterstützung bei Schadensklärung
Der Kunde unterstützt den Vermieter bei der Aufklärung des Schadensfalls sowie – soweit erforderlich – bei der Durchsetzung von Versicherungsansprüchen durch Bereitstellung zumutbarer Informationen und Nachweise.
8. Zahlung, Kaution & Identitätsprüfung
(1) Zahlungszeitpunkt
Die Miete sowie ggf. Zusatzkosten (z. B. Zubehör, Verbrauchsmaterial oder Haftungsreduzierung) sind vor Übergabe bzw. Versand vollständig zu zahlen (Vorkasse).
(2) Zahlungsarten
Die im Bestell- bzw. Reservierungsprozess angebotenen Zahlungsarten stehen zur Verfügung.
Barzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und kann bei Neukunden ausgeschlossen werden.
(3) Kaution
Grundsätzlich wird keine Kaution erhoben.
Der Vermieter kann jedoch in Einzelfällen (z. B. bei Neukunden, höherwertigen Mietgegenständen oder zur Absicherung) eine angemessene Kaution verlangen.
(3a) Zahlung durch Dritte
Zahlungen sollten grundsätzlich durch den im Mietvertrag genannten Mieter erfolgen.
Erfolgt eine Zahlung durch Dritte, kann zur Zuordnung eine Identitäts- oder Plausibilitätsprüfung erforderlich sein.
Der Vermieter ist berechtigt, Zahlungen zurückzuweisen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.
Bis zur Klärung kann sich die Übergabe oder der Versand verzögern.
(4) Identitätsprüfung bei Abholung
Bei Abholung erfolgt die Übergabe an den im Vertrag genannten Mieter gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
(5) Bonitäts- und Identitätsprüfung
Der Vermieter kann zur Prüfung von Identität, Lieferfähigkeit oder Bonität geeignete Prüfverfahren einsetzen (z. B. externe Dienstleister).
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
(6) Sicherungszweck der Kaution
Eine ggf. erhobene Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere bei:
– Schäden oder Funktionsstörungen
– Verlust oder Diebstahl
– verspäteter Rückgabe
– fehlendem Zubehör
– Reinigungs- oder Instandsetzungskosten
(7) Rückzahlung der Kaution
Die Rückzahlung erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes.
Bei Klärungsbedarf (z. B. Schäden oder offene Forderungen) kann die Kaution bis zur abschließenden Klärung zurückbehalten werden.
(8) Verzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnet werden.
(9) Mahnkosten
Für erforderliche Mahnungen können die tatsächlich entstandenen und gesetzlich ersatzfähigen Kosten verlangt werden.
9. Verkauf & Widerrufsrecht
(1) Widerrufsrecht beim Kauf (Verbraucher)
Beim Kauf von Waren steht Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Einzelheiten zu Frist, Ausübung und Folgen ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
a) versiegelten Hygieneartikeln, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
b) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Widerrufsrecht bei Mietverträgen
Verbrauchern kann bei im Fernabsatz geschlossenen Mietverträgen über bewegliche Sachen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung für Mietverträge.
Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben von den Stornierungsregelungen gemäß § 3 Abs. 8 unberührt.
(4) Weiterleitungsservices (z. B. LogoiX, Grenzpaket)
Erfolgt beim Kauf von Waren die Lieferung an eine deutsche Adresse eines vom Kunden gewählten Weiterleitungsservices, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfüllt. Ein Weitertransport erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden. Gewährleistungsansprüche beziehen sich auf die Lieferung bis zur deutschen Adresse.
Für Mietverträge ist die Nutzung von Paketweiterleitungsservices gemäß § 4A ausgeschlossen.
(5) Auslandsweiterleitungskosten
Wird die Ware nach Lieferung an eine deutsche Adresse ins Ausland weitergeleitet, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslandsversandkosten, Weiterleitungsentgelten oder damit verbundenen Zusatzkosten.
(6) Mängelhaftung beim Kauf (Verbraucher)
Für Verbraucher:innen gelten bei Kaufverträgen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
Liegt ein Sachmangel vor, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich zwischen einer Reparatur (Nachbesserung) oder einer Ersatzlieferung wählen.
Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung, sofern diese möglich und nicht ebenfalls unverhältnismäßig ist.
Wird die Nacherfüllung durch eine Reparatur durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ihre gesetzlichen Mängelansprüche einmalig um weitere zwölf (12) Monate.
(7) Gebrauchtwarenkauf (Verbraucher)
Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden, sofern der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hierüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Erfolgt keine entsprechende gesonderte Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Wird bei einem Sachmangel eine Nacherfüllung durch Reparatur durchgeführt, richten sich die Auswirkungen auf die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7a) Ersatz- und Leihgeräte bei Reparatur
Für die Dauer einer erforderlichen Reparatur (Nachbesserung) können wir dem Kunden nach eigener Wahl unentgeltlich ein funktionell gleichwertiges Ersatz- oder Leihgerät zur Verfügung stellen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Gestellung eines Leihgeräts besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(8) Mängelhaftung (Unternehmer)
Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen.
Für neue Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung.
(9) Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für:
– Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
– arglistig verschwiegene Mängel,
– Ansprüche aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(10) Zustand gebrauchter Waren
Gebrauchte Waren können dem Alter, der bisherigen Nutzung und dem ausdrücklich beschriebenen Zustand entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen.
Die Beurteilung, ob ein Sachmangel vorliegt, richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und der im jeweiligen Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit.
10. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten haftet der Vermieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
11. Besondere Bedingungen für Tier- und Pferdeartikel
(1) Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ergänzend für Mietgegenstände, die zur Anwendung an oder für Tiere bestimmt sind, insbesondere Therapie- und Technikgeräte sowie Reit- und Stallzubehör.
(2) Bestimmungsgemäße Nutzung
Der Mietgegenstand ist entsprechend den Herstellerangaben sowie den jeweiligen Bedienungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden.
Eine tiermedizinische Beratung durch den Vermieter erfolgt nicht.
(3) Aufsicht und sichere Anwendung
Der Mieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand ordnungsgemäß verwendet wird und keine Gefährdung für Tier, Nutzer oder Dritte entsteht.
Tiere sind während der Nutzung angemessen zu beaufsichtigen.
(4) Gesundheitszustand des Tieres
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der gesundheitliche Zustand des Tieres eine Nutzung zulässt.
Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten ist die Anwendung zu beenden und ggf. tierärztlicher Rat einzuholen.
(5) Hygiene und Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist trocken, sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand kann gemäß §5 dieser AGB berücksichtigt werden.
(6) Verantwortung für Nutzung und Tierverhalten
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Anwendung oder das Verhalten des Tieres entstehen, richten sich nach den Haftungsregelungen dieser AGB (§7).
(7) Keine Wirkungs- oder Erfolgsgarantie
Der Vermieter übernimmt keine Garantie für Wirkung, therapeutischen Erfolg oder Passform.
(8) Nutzungshindernisse im Verantwortungsbereich des Mieters
Umstände im Einflussbereich des Mieters – insbesondere Erkrankung, Verletzung oder Verhaltensänderungen des Tieres – führen grundsätzlich nicht zu einer Anpassung oder vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages.
12. Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Der Vermieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung (für Kaufverträge)
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem du oder ein von dir benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Du kannst hierfür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, bist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Alternativ kannst du deinen Widerruf auch über die auf unserer Website bereitgestellte Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Kosten der Standardlieferung (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem deine Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, sofern mit dir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder bis du den Nachweis erbracht hast, dass du die Ware zurückgesandt hast, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Du hast die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem du uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtest, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest.
Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Für einen etwaigen Wertverlust der Ware musst du nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Gesetzliche Ausschlüsse des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei:
- versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
📄 Muster-Widerrufsformular
(Bitte nur ausfüllen und zurücksenden, wenn du den Vertrag widerrufen möchtest.)
An:
MietMaxX.shop
Inhaber: Max Mainitz
Schulstr. 11
63683 Ortenberg – Effolderbach
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n):
Bestellt am: ___________________________
Erhalten am: ___________________________
Name des Verbrauchers: __________________
Anschrift: ______________________________
Datum / Unterschrift (nur bei Papierform): __________________
Hinweis zu Mietverträgen
Für im Fernabsatz geschlossene Mietverträge über bewegliche Sachen gelten gesonderte Informationen zum gesetzlichen Widerrufsrecht. Diese sind in der Widerrufsbelehrung für Mietverträge enthalten.